Köln (ots), 20.12.2007, 8:00 Uhr > Ab dem 1. Januar 2008 wird die Infrastrukturplanung und Betriebsplanung für den Schienenpersonen Nahverkehr im Rheinland aus einer Hand erfolgen. Bisher haben beide Verkehrsverbünde ihre Planungen und Bestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die eigene Region ausgerichtet. Ab dem nächsten Jahr wird das Nahverkehrsangebot auf der Schiene für den gesamten Kooperationsraum geplant, organisiert und finanziert. Der gemeinsame Bereich reicht zukünftig vom Oberbergischen bis zur deutsch-niederländisch-belgischen Grenze im Westen. In dieser Region leben fast 4,5 Millionen Menschen, deren Mobilitätsbedürfnis stetig wächst und das bereits seit Jahren nicht halt macht an Kreis- und Verwaltungsgrenzen. Die wachsenden regionalen Verkehrsströme verlangen angesichts der bedrohlichen Auswirkungen des Klimawandels nach umweltverträglichen Lösungen. Ein leistungsfähiges regionales Verkehrsangebot auf der Schiene ist hierbei eine unabdingbare Voraussetzung. Dem neu gegründeten Zweckverband wird Landrat Rolf Menzel vorstehen.

Die Kooperationspartner sehen Wettbewerbsvorteile
„Die Bündelung der Zweckverbände im SPNV“, ergänzte Landrat Wolfgang Spelthahn, stellvertretender Zweckverbandsvorsteher des NVR, „stärkt unsere Verhandlungsposition gegenüber Wettbewerbern: Die Praxis hat gezeigt, dass größere Verbünde bessere Preise und ein qualitativ höherwertiges Angebot erzielen können als kleinere.“ So habe der neue Zweckverband eine erheblich bessere Marktposition im Rahmen der Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen. Das Ziel sei ein zukunftsfähiges Nahverkehrsangebot mit anhaltend hoher Dichte und hoher Qualität für die Kunden im Rheinland. Bereits bei der laufenden Ausschreibung der Linie RE 9 (Aachen – Köln – Siegen), bei der 75 Prozent der Betriebsleistungen auf den neuen Zweckverband NVR entfallen, habe sich die enge Zusammenarbeit zwischen VRS und AVV hervorragend bewährt.

Verbesserte Infrastruktur erhofft
Auch die Tatsache, dass künftig die Förderung und Planung der Nahverkehrs-Infrastruktur sowie der Betriebsplanung aus einer Hand und somit enger abgestimmt erfolgen könne, werde sich als großer Vorteil erweisen, so die einhellige Meinung von Menzel und Spelthahn. Bislang war es so, dass die Mittelförderung und –verwaltung für ÖPNV-Infrastrukturprojekte bei der Bezirksregierung angesiedelt war, die Planung des Leistungsangebotes jedoch bei den Zweckverbänden lag. Zukünftig liegen Infrastrukturplanung und Betriebsplanung beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland. „In der Praxis“, so Menzel, „wird das bedeuten: Infrastrukturausbau und Bestellung von Betriebsleistungen erfolgen aus einer Hand.“

So soll die Umsetzung ausgeführt werden
Die operative Ausführung der Zweckverbandsaufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in Gründung befindlichen „Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR)“. Deren Personal setzt sich zusammen aus den Fachleuten für den SPNV, die von der VRS GmbH und der AVV GmbH in die NVR GmbH wechseln. Außerdem kommen 12 Mitarbeiter/inn/en aus den entsprechenden Abteilungen der Bezirksregierung Köln hinzu, deren Struktur sich gesetzlich bedingt ebenfalls verändert. Gleichzeitig kommen Großprojekte wie zum Beispiel die Abwicklung der Fördermittel für die Nord-Süd-Stadtbahn in Köln auf den neuen Zweckverband zu. Trotz dieser neuen Herausforderung sind alle Akteure jedoch zuversichtlich, zu guten Ergebnissen kommen zu können: „Im Unterschied zu vorher haben wir nun das gebündelte Fachwissen mit kurzen Abstimmungswegen in einem Haus konzentriert“, so Menzel.

Vision
Mit der Gründung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland haben sich die Nahverkehrs-Verantwortlichen aus Aachen und  der Region Rhein-Sieg auf einen gemeinsamen Weg begeben. Die von beiden Seiten mitgetragene Kooperation muss sich nun bewähren. Zweckverbandsmitglieder, Verbandsvorsteher und Geschäftsführer zeigten sich zuversichtlich, dass dies gelingen werde und der eingeschlagene Weg der richtige sei. Bewähre sich die Zusammenarbeit, würden weitere Kooperationsschritte folgen. Dabei würden sich alle Beteiligten stets in erster Linie von den Bedürfnissen der Kunden leiten lassen.

Die Verlagerung von Aufgaben und die damit einhergehende Bündelung von Kompetenzen wurde ausgelöst durch die Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Nahverkehr in NRW (ÖPNVG), das zum Januar 2008 in Kraft tritt. Während aktuell noch neun Nahverkehrs-Zweckverbände über Struktur und Umfang des Nahverkehrs auf der Schiene befinden, reduziert sich ihre Zahl ab dem kommenden Jahr auf nur noch drei: Westfalen, Rhein-Ruhr und das Rheinland (bestehend aus AVV und VRS). Mehr Infos: www.nahverkehr-rheinland.de

[ag; Quelle: VRS]