Das Symbolbild zeigt ein Flugzeug auf einem Rollfeld. | Foto: via dts nachrichtenagentur

Berlin | Nachdem am Morgen zum ersten Mal 28 Straftäter nach Afghanistan seit 2021 abgeschoben worden sind, rechnet die Bundesregierung zunächst offenbar nicht damit, dass sich dieses Prozedere in absehbarer Zeit regelmäßig wiederholen wird. „Inwieweit so etwas häufiger passieren kann, muss sich beweisen“, sagte ein Regierungssprecher am Freitag in Berlin. Wichtig sei, dass man jetzt dieses Signal gesetzt habe, „auch an mögliche Straftäter oder Menschen, die Straftaten planen, hier in diesem Land.“

Mit den Taliban sei unterdessen nicht direkt über die Rückführung verhandelt worden. Man habe lediglich mit „regionalen Schlüsselmächten“ verhandelt, hieß es. Beteiligt gewesen seien zudem Vermittler aus Katar. Zu „operativen Einzelheiten“ könne man keine Auskünfte geben.

Am Morgen hatte zunächst der Spiegel berichtet, dass vom Flughafen Leipzig/Halle ein Charterflugzeug nach Kabul aufgebrochen sei. Mit an Bord: 28 in Deutschland verurteilte afghanische Staatsangehörige.

Die Bundesregierung hatte die Rückführung später bestätigt. „Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen“, so die Bundesregierung. „Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern.“