Karlsruhe | Die Bundesanwaltschaft kann bisher noch keinen Termin nennen, bis zu dem die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe angeklagt wird. Einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach das einzige überlebende Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) voraussichtlich bis zum 18. August ihre Anklage erhält, bestätigte der Sprecher Marcus Köhler nicht.

Die Ermittler arbeiteten mit Hochdruck. Ob nun bis August die fertige Anklageschrift vorliege oder erst etwas später, konnte Köhler aber nicht sagen. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte in ihrer Freitagausgabe einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der am 18. Mai die Fortdauer der Untersuchungshaft von Beate Zschäpe angeordnet hat, aber zugleich zur Eile drängte. Eine flächendeckende Aufdeckung des Falls würden ein „Zuwarten mit der Anklageerhebung nicht rechtfertigen“. Für die Aufklärung des „historischen Geschehens in Gänze“ sei bei Ermittlungen in Haftsachen keine Zeit. Auch das Oberlandesgericht (OLG), vor dem Zschäpe angeklagt werden soll, steht nach Angaben des Sprechers noch nicht fest. Richtig sei allerdings, dass am Schwerpunkt der Taten angeklagt werde. Die Morde, die dem NSU angelastet werden, fanden zum größten Teil in Bayern und Nordrhein-Westfalen statt. Von daher liegt es nahe, dass sich Zschäpe entweder vor dem OLG München oder Düsseldorf verantworten muss.

Die Terrororganisation NSU wird bundesweit für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge (in Köln) und zahlreiche Banküberfälle verantwortlich gemacht. Die Gruppe flog im November vergangenen Jahres auf, nachdem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Selbstmord begangen hatten. Zschäpe, die als drittes Mitglied des NSU gilt, stellte sich einige Tage später und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Autor: dapd