Köln | Ab dem morgigen Samstag, 18. Juni, gilt das neue Zahlungskontengesetz: Jeder hat das Recht auf ein Girokonto.

Das neue Zahlungskontengesetz

Das neue Zahlungskontengesetz verpflichtet deutsche Banken, allen Bürgerinnen und Bürgern – auch Wohnungslosen, Empfängern von Sozialhilfe/Grundsicherung, überschuldeten Menschen, Auslandsstudenten sowie geduldeten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbestätigung – auf deren Wunsch hin ein Guthabenkonto mit Basisfunktion einzurichten, um ihnen die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Banken in der Pflicht

Das Gesetz verpflichtet alle Banken. Weigern sich Kreditinstitute, ein solches Basiskonto auszustellen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den jeweiligen Banken die Anweisung erteilen, Betroffene als Kunden anzunehmen. Das Basiskonto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos und für die Nutzung von Basis-Zahlungsdiensten wie Bar-Einzahlungen und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen erforderlich sind.

Autor: ib