Wie das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr mitteilte, soll das Tariftreue- und Vergabegesetz nach der Verabschiedung durch den Landtag in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Wer sich künftig um öffentliche Bau- oder Dienstleistungs-Aufträge mit einem Volumen von mehr als 20.000 Euro bewirbt, müsse seinen Beschäftigten dann mindestens 8,62 Euro in der Stunde zahlen. „Mit einer verbindlichen Verankerung von Sozialstandards in der öffentlichen Vergabe setzt NRW bundesweit ein Zeichen. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich anbieten, sollen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen Vorteile verschaffen“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger die Ziele der Landesregierung. „Wir stehen für einen fairen Wettbewerb.“ Vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Veränderungen und Herausforderungen wie den Fachkräftemangel will das Land marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der öffentlichen Beschaffung um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzen. Dazu zählen insbesondere ökologische, soziale und mittelstandsfreundliche Kriterien. Gleichzeitig will die Landesregierung öffentliche Auftraggeber und Unternehmen durch die Änderung des Vergabeverfahrens so gering wie möglich belasten. Zum Nachweis der geforderten Lohnhöhe müssten Bieter künftig Eigenerklärungen abgeben und bestätigen, dass sie die eingesetzten Mitarbeiter in Höhe des Mindestentgelts entlohnen. Überprüft werden müssten diese Angaben nur dann, wenn das Angebot unangemessen niedrig erscheint oder andere Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Erklärung unzutreffend ist.

Zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber werde die Landesregierung eine Prüfstelle aufbauen, die die Einhaltung der Tariftreue und Mindestlohnstandards unabhängig überwachen soll. „Das Tariftreue- und Vergabegesetz leitet im Land einen gesellschaftspolitischen Wandel auch im Beschaffungswesen ein“, sagte der Wirtschaftsminister.

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