Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte im Terminal 1 einen 36-Jährigen Gelsenkirchener. Zunächst konnte er sich durch Zahlung einer Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe von 735 Euro eine Ersatzfreiheitsstrafe ersparen. Weil gegen ihn jedoch auch ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vorlag, nahmen ihn die Beamten dennoch mit. Bei der Durchsuchung auf der Dienststelle fanden die Beamten ein Springmesser. Das bedeutet ein zusätzliches Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Gelsenkirchener wurde ins Gewahrsam der Polizei Köln gebracht. Er wird dem Haftrichter vorgeführt.

Für 854 Tage muss ein 32-jähriger Dortmunder ins Gefängnis. Ihn nahmen die Bundespolizisten nach der Einreise aus Marokko fest. Nach rechtskräftigen Urteilen des Amtsgerichts Herne-Wanne und des Landgerichts Bochum aus den Jahren 2001 und 2003 war der gebürtige Marokkaner wegen Handels, Einfuhr und Besitzes von Drogen zu insgesamt 4 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch er kam in Kölner Polizeigewahrsam. Nun muss er seine Freiheitsstrafe absitzen.

Nach der Einreise aus Istanbul nahmen die Beamten einen 33-Jährigen fest, der wegen "Verkehrsunfallflucht" per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht wurde. Das Amtsgericht Köln hatte den Mann im Jahr 2009 zu 600 Euro oder 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die Geldstrafe hatte der 33-Jährige nicht vollständig gezahlt und auch nicht auf die amtliche Ladungzum Strafantritt reagiert. Er zahlte den Restbetrag in bar und muss daher nicht in Haft.

dn