"Diejenigen, die gerade im Begriff sind ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen, müssen bis zum 31.12.2005 eine qualifizierte Investitionsentscheidung getroffen haben, um die Eigenheimzulage noch zu erhalten", erläuterte NRW Finanzminister Linssen in Düsseldorf.

Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

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1. Neubau

Im Fall des Neubaus ist der Tag der Bauantragstellung entscheidend, eine Bauvoranfrage ist unbeachtlich. Um sich die Eigenheimzulage zu sichern, muss der Bauantrag bis zum 31.12.2005 beim Bauamt eingereicht sein. Bei baugenehmigungsfreien aber anzeigepflichtigen Objekten kommt es auf den Tag der Einreichung der Unterlagen an. Maßgeblich ist jeweils das Eingangsdatum beim Bauamt. Für die Eigenheimzulage kommt es auf das Vorliegen der Baugenehmigung nicht an. Unmaßgeblich ist in diesen Fällen auch, wenn mit den eigentlichen Bauarbeiten erst nach dem 31.12.2005 begonnen wird. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

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2. Kauf einer gebrauchten Immobilie

Im Fall der Anschaffung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist der Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages entscheidend. Dieser muss bis zum 31.12.2005 unterzeichnet werden, um den Anspruch auf Eigenheimzulage zu sichern. Der Zeitpunk des Übergangs von Nutzen und Lasten oder die Eintragung im Grundbuch spielt für die Entscheidung über die Gewährung der Eigenheimzulage keine Rolle.

Text: Andi Goral für report-k.de / Kölns Internetzeitung; Foto: pixelquelle