Unter der Überschrift: Viele haben noch nicht geantwortet meldet die Stadt Köln heute, daß das


Wahlamt die Frist für die Abgabe von Erklärungen zur Staatsangehörigkeit von von türkisch-stämmigen Deutschen prüft.


 


Nach Informationen aus der Türkei haben in der gesamten Bundesrepublik 50.000 Eingebürgerte Mitbürger wieder ihre türkische Staatsangehörigkeit angenommen. In Deutschland ist nur eine Staatsangehörigkeit erlaubt. Das führt kraft Gesetzes automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit auch zum Verlust des Wahlrechts.


 


Im Wählerverzeichnis der Stadt Köln sind 6.952 Wählerinnen und Wähler türkischer Abstammung verzeichnet. Diese wurden Mitte April zur Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit angeschrieben und gebeten, eine Erklärung abzugeben. Bis zum Stichtag am heutigen 25. April 2005 haben 3.990 Bürgerinnen und Bürger reagiert. In 3.975 Fällen lautete die abgegebene Erklärung „nein“, das heißt die türkische Staatsangehörigkeit wurde im Nachhinein nicht wieder angenommen. Für diese Wählerinnen und Wähler ändert sich im Hinblick auf ihre Wahlberechtigung für die Landtagswahl am 22. Mai nichts.


 


15 Bürgerinnen und Bürger haben bisher erklärt, ihre türkische Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung wieder angenommen zu haben. Die Betroffenen haben also sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch das Wahlrecht verloren. Das Wählerverzeichnis wurde in diesen Fällen bereits korrigiert und die Betroffenen hierüber schriftlich informiert.


 


Das Wahlamt hat nun eine letzte Frist zur Abgabe der Erklärungen bis zum 27. April 2005 eingeräumt. Wer bis dahin nicht geantwortet hat, muss mit einer Ordnungsverfügung und der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250 Euro rechnen.