Im Jahr 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihre „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen“. Diese fordert von den Mitgliedsstaaten, dass „behinderte Menschen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“. Das bedeutet: Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern soll von der Ausnahme zur Regel werden. Im Schulgesetz NRW dagegen heißt es, dass gemeinsamer Unterricht für Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinen Schule nur angeboten werden kann, „wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist“. Einen „Vorbehalt“ sieht Klaus Hebborn, Schuldezernent im Städtetag NRW, da. Dieser müsse fallen.

„Crossover-Politik“ erforderlich
Flächendeckend inklusiven Schulunterricht zu ermöglichen, erfordere eine „Crossover-Politik“ von Städten, Kommunen, Regionen und dem Land, so Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland. „In Köln ist man nun ins kalte Wasser gesprungen und hat erste Schritte unternommen“, so Wilhelm. Der Landschaftsverband Rheinland ist einer der größten Träger von Förderschulen in Deutschland. Darüber hinaus setzt er sich nun auch für die Ermöglichung inklusiven Schulunterrichts ein: Er unterstützt allgemeine Schulen, die behinderte Schüler aufnehmen, finanziell und stellt bei Bedarf Geräte, etwa spezielle Lesegeräte für sehbehinderte Kinder, bereit.

Fachtagung mit internationalen Gästen
Wie inklusiver Schulunterricht erfolgreich durchgeführt werden kann, wurde beim gestrigen „Inklusionskongress“ diskutiert. Der Landschaftsverband Rheinland, der Landschaftsverband Westfalen Lippe und der Städtetag NRW veranstalteten die Fachtagung im Horion-Haus in Deutz. Über 450 internationale Gäste waren zu Gast, darunter Redner aus den Niederlanden, Italien und Schweden. In Schweden sind viele Schulen bereits barrierefrei, auch deswegen sei das Land ein Vorbild, so Professor Reinhard Lelgemann. Der Sonderpädagoge wird die Maßnahmen des LVR wissenschaftlich begleiten. In einer auf zwei Jahre angelegten Studie sollen handfeste Bedingungen für das Gelingen von Inklusion erarbeitet werden. Man wolle aber keinen Zwang zur Inklusion herstellen, so Renate Hötte, stellvertretende Direktorin des LVR. Denn in der UN-Konvention heißt es auch: „Vorrang hat das Wohl des Kindes“.

Alexandra Spürk für report-k.de/Kölns Internetzeitung