Geplante Änderungen für Bürger
Unterflurbehälter in größeren Wohnanlagen
In größeren Wohnanlagen sollen möglichst Unterflurbehälter eingesetzt werden. In vielen europäischen Nachbarländern sei der Einsatz dieser Behälter bereits gängige Praxis. Bei dem Unterflursystem liegen die Abfall-Sammelbehälter vollständig unterhalb des Straßenniveaus. Oberirdisch sichtbar bleiben lediglich Einwurfsäulen aus Edelstahl. Die Verwaltung erhofft sich dadurcheine optische Aufwertung des Wohnumfelds sowie weniger Lärm und Geruch. Zudem, so hofft, die Verwaltung, könnte die Hemmschwelle, Abfälle neben den Behältern zu deponieren, größer sein. Mit der Einrichtung von Unterflur-Behältern seien allerdings für die Bewohner längere Wege zum Abfalleimer verbunden.

Sperrmüll per Email
Ab 2011 soll der Sperrmüllservice auch per E-Mail beantragt werden können. Außerdem sollen künftig auch Fensterrahmen über den Sperrmüllservice entsorgt werden dürfen.

Wechsel von Teilservice auf Vollservice erleichtert
Ab dem kommenden Jahr sollen Bürger zu jedem Quartalsbeginn einen Wechsel vom Teil- zum Vollservice beantragen können. Bislang war dieser Wechsel lediglich zum Jahresende möglich.


Geplante Änderungen für Gewerbetreibende:
Kein Verpressen von Abfällen
Das Verdichten von Abfällen mittels mechanischer Pressen (Pressstempel u.ä.) soll ab 2011 verboten sein. Hintergrund ist eine Festlegung des Güteausschusses der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V. Köln. Daher wird den Herstellern von Abfallbehältern empfohlen, für den Einsatz von Müllpressen keine Gewähr zu übernehmen. Die Hersteller der in Köln eingesetzten Abfallbehälter folgen dieser Empfehlung. Das hat zwei Konsequenzen: Die Hersteller schließen erstens eine Mängelgewährleistung aus. Zweitens übernehmen sie keine Haftung, wenn durch überbeanspruchte Behälter Schäden an fremden Rechtsgütern entstehen. Vor diesem Hintergrund hat die AWB GmbH & Co. KG erklärt, dass sie keinerlei Risiko für diese Konsequenzen übernehme.

Mindestrestmüll-Volumen nun auch für Gewerbebetriebe
Wie bei privaten Haushalten sollen auch für Gewerbebetriebe spezifische Restmüllbehälter-Volumina festgelegt werden. Die festgelegten branchenspezifischen Restmüllmengen wurden im Rahmen einer von der Stadt Köln in Auftrag gegebenen Untersuchung ermittelt. Die Regelung lässt dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit offen, im Einzelfall nachzuweisen, dass bei ihm weniger Müll anfällt. Diese Änderung soll für Gewerbebetriebe eine transparente Regelung schaffen und gleichzeitig die Gebührengerechtigkeit in Köln verbessern. Dabei liegt Köln  aut Verwaltung unter den Durchschnittswerten des Bundes:
Einige Beispiele
Gaststätten: 30 Liter pro Mitarbeiter in der Woche (Bund: 30 l)
Industrie/ Handwerk: 7,5 Liter pro Mitarbeiter in der Woche (Bund: 8 l)
Krankenhäuser/ Pflegeheime: 15 Liter pro Bett in der Woche (Bund: 14,5 l)
Lebensmittelhandel: 22,5 Liter pro Mitarbeiter in der Woche (Bund: 30 l)

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