Auf der Plattform würden zum Beispiel die Dinge versteigert, die die Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsversteigerung beschlagnahmt hätten. Momentan seien unter www.justiz-auktion.de unter anderem eine rollende Würstchenbude, ein Segelboot oder eine antike Schreibmaschine zu haben. Am häufigsten würden Elektronikartikel, Haushaltswaren und Kleidungsstücke gekauft. Daneben habe die Justiz-Auktion für alle Beteiligten nur Vorteile. Der Erwerber könne sicher sein, dass die Ware im Angebot korrekt beschrieben sowie schnell und zuverlässig nach Geldeingang versandt werde. Man müsse sich also nicht auf mitunter zweifelhafte Bewertungen anderer Bieter verlassen. Doch auch Gläubiger und Schuldner würden gleichermaßen profitieren. Dadurch, dass die Produkte online versteigert werden, erreiche das Angebot viel mehr Interessenten als eine Versteigerung im Amtsgericht. Die Erlöse entsprächen also eher dem Marktwert der Gegenstände, womit die Schulden bei den Gläubigern reduziert werden können.


Justizminister Thomas Kutschaty: „Die von NRW entwickelte ‚Justiz-Auktion’ zeigt, dass die Justiz auch in der Zwangsvollstreckung modern und effektiv arbeitet. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass eine Versteigerung ein vernünftiges Ergebnis bringt. Die online-Plattform ist schnell, transparent und zuverlässig. Dass mittlerweile alle Bundesländer mitmachen, spricht für die Qualität der Justiz in NRW.“

[mc; Foto: Thorben Wengert | www.pixelio.de]