Das Zeitschriftenhaus behalte sich sowohl zivilrechtliche Schritte wie "den Weg über die Verwaltungsgerichte" vor, erklärt ein Verlagssprecher gegenüber W&V. Auslöser ist eine Beschlussvorlage des NDR-Rundfunkrats. Die TV-Kontrolleure räumen dort der Anstalt weitgehende Freiräume für den Ausbau des Online-Portals Tagesschau.de ein. Dies führte zu einem Aufschrei unter den deutschen Verlagshäusern, die darin einen Verstoß gegen den neuen Rundfunkstaatsvertrag sehen. Dieser sieht für öffentlich-rechtliche Online-Angebote verschiedene Beschränkungen vor. Der Zeitschriftenverlegerverband VDZ hatte deshalb vergangene Woche seine Mitglieder aufgefordert, gegen den NDR zu klagen. Gruner + Jahr will nun bei der Politik auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags dringen. Man werde "verstärkt den Gesetzgeber auffordern, die – offenbar bislang leerlaufende – Beschränkung der Online-Presse im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien so deutlich zu formulieren, dass auch der NDR sie versteht", sagt ein Verlagssprecher.

[dts]