In einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) schreibt er: "Der Finanzierungsvertrag verstößt gegen ein verfassungsrechtliches Verbot", nämlich jenes von Mischfinanzierungen von Bund und Ländern durch das Grundgesetz: "Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufga­ben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG)." Die Verträge seien daher "nach allen Regeln der Kunst null und nichtig".


[asch]