10.25 Uhr> Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Beteiligung an der Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm gebilligt, jedoch eine stärkere Einbindung des Bundestages gefordert. Das urteilten die Richter heute in Karlsruhe. Der Haushaltsauschuss des Bundestages müsse demnach jedem Schritt zustimmen. Geklagt hatte eine Gruppe von Professoren sowie der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU). Die Kläger betrachten die deutschen Garantien für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro sowie die Beteiligung am Euro-Rettungsschirm für verfassungswidrig. So seien die Rechte des Bundestages beschnitten worden. Zudem würde sich die EU durch den rund 750 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm, von dem die EU und die EU-Mitgliedsländer gut 500 Milliarden Euro tragen, zu einer Transferunion verwandeln. Insgesamt wurden über 50 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Der Zweite Senat hatte sechs davon ausgewählt und in einem Pilotverfahren über diese befunden.

10.20 Uhr>
Das Verfassungsgericht weist Klagen gegen Euro-Rettungsschirm zurück. Nähere Informationen folgen in Kürze.

Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Hilfszahlungen Deutschlands in Gänze für verfassungswidrig erklärt. Insgesamt über 50 Verfassungsbeschwerden wurden in Karlsruhe eingereicht. Der Zweite Senat hatte sechs davon ausgewählt und wird heute in einem Pilotverfahren über diese Beschwerden befinden. Unter den Klägern sind unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und der Ökonom Joachim Starbatty vertreten. Die Kritiker monieren, dass der Bundestag bei der Rettung Griechenlands übergangen worden sei. Auch würde sich die EU durch den rund 750 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm, von dem die EU und die EU-Mitgliedsländer gut 500 Milliarden Euro tragen, zu einer Transferunion verwandeln. Innerhalb der Regierungskoalition muss Bundeskanzlerin Merkel derweil um ihre Mehrheit fürchten. Am Montagabend hatten sich Unions- und FDP-Politiker zu einer Probeabstimmung über den Gesetzesentwurf zu einer Erweiterung des Euro-Rettungsschirms getroffen. Dabei wurden nach Medienberichten 14 Gegenstimmen und elf Enthaltungen gezählt. Es darf allerdings maximal 19 Gegenstimmen aus den eigenen Reihen bei der Abstimmung geben, damit Merkel die sogenannte Kanzler-Mehrheit behält. Dennoch dürfte das Gesetz durch den Bundestag kommen, da SPD und Grüne bereits angekündigt haben, der Erweiterung des Euro-Rettungsschirms zuzustimmen. Der CDU-Politiker Peter Altmaier wies zudem darauf hin, dass zur Verabschiedung eines Gesetzes auch die einfache Mehrheit reiche. Demnach würden bereits 291 Stimmen ausreichen, um das Gesetz durch den Bundestag zu bringen, während Union und FDP zusammen auf 330 Stimmen kommen. In dem Parlament soll Ende September über den erweiterten Euro-Rettungsschirm abgestimmt werden.

[dts]