Für Spenden an gemeinnützige Organisationen zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti gilt ein vereinfachtes Verfahren. Darauf haben heute Integrationsminister Armin Laschet und Finanzminister Helmut Linssen hingewiesen. Die Länderfinanzminister und das Bundesfinanzministerium haben sich darauf verständigt, dass auch bei Spenden über 200 Euro als Nachweis der Überweisungsbeleg, die Quittung für die Bareinzahlung auf ein Spendenkonto oder der PC-Ausdruck bei einer Überweisung per Online-Banking ausreicht. „Für die Menschen in Haiti, die mit den Folgen der schwersten Katastrophe in der Geschichte der Vereinten Nationen umgehen müssen, ist jede Spende im wahrsten Sinne des Wortes überlebensnotwendig. Das vereinfachte Verfahren zum Nachweis der Spende für die Steuererklärung,macht es deutlich leichter, zu spenden“, sagte Minister Armin Laschet. Was beim Ausfüllen der Überweisung zu beachten ist, steht auch auf der Internetseite der  Hilfsaktion „Nordrhein-Westfalen hilft Haiti“.

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