Die Richter haben jedoch dem Arbeitgeber das Recht zugestanden gegen eventuelle Aktionen vorzugehen. So könnte zum Beispiel eine Filiale kurzzeitig geschlossen werden, um den Flashmob aufzulösen. Flashmobs sind kurzfristige und unangekündigte Aktionen von Menschen, die darauf abzielen, den normalen Betrieb zu stören. Im Dezember 2007 hatte es eine solche Aktion gegeben, bei der rund 40 Menschen eine Supermarktfiliale besucht, Cent-Artikel gekauft und dadurch lange Warteschlangen verursacht haben. Zudem hatten sie die Einkaufswagen mit Waren voll geladen und dann in der Filiale stehen lassen. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg hatte dagegen geklagt und wollte weitere Aktionen verhindern. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisierte die Rechtssprechung des Erfurter Gerichts, diese würde die "Bereitschaft, das bewährte System der Tarifverhandlungen einzuhalten" untergraben. Eine Sprecherin der Gewerkschaft Verdi begrüßte das Urteil und kündigte weitere Aktionen an, wenn sie bei Tarifverhandlungen nötig werden sollten.

[dts]