Erster deutsch-türkischer Masterstudiengang
Nach drei Jahren Vorbereitung bieten die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Istanbul Bilgi Universität und der Universität zu Köln den ersten gemeinsamen Studiengang „Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht“ in Deutschland und in der Türkei an. Ein Masterstudiengang, den es in dieser Form noch nicht gab. Das erste gemeinsame deutsch-türkische bilinguale Programm ab dem Wintersemester 2010/2011 ist ein international ausgerichteter Masterstudiengang für zehn Studierende. Der Studiengang wurde 2009 in Deutschland akkreditiert und in der Türkei vom Türkischen Hochschulrat zugelassen. Dieser Studiengang hat das Ziel, die Studierenden durch eine hochwertige Ausbildung in besonders vertiefter Weise für eine juristische Tätigkeit im Wirtschaftsrecht auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dabei sollen in Deutschland gerade türkisch­stämmige Studierende angesprochen werden, die sich mit dem Recht der modernen Türkei beschäftigen wollen.

Das Besondere: dieser Masterstudiengang ist kein Doppelabschluss, sondern ein joint degree. Der Studiengang sieht wahlweise vier verschiedene Schwerpunktbereiche im Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutz, Wettbewerb und Immaterialgüterschutz und Internationales Wirtschaftsrecht vor. Zum Fachwissen kommt im Studium dazu, die Fertigkeiten eines deutsch-türkischen Rechtspraktikers beherrschen zu üben. Kurse zur Rhetorik, zur Vertragsgestaltung oder alternativen Streitbeilegungen werden hierfür angeboten. Eine weitere Besonderheit sind ergänzende Unternehmenspraktika. Die Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer in Köln lobt die neue Ausbildung hilft bei den Praktika mit ihren zahlreichen Kontakten.

Studieren in Köln und Istanbul
Der Studiengang ist in zwei Semestern zu absolvieren. Die Studierenden beginnen gemeinsam im Wintersemester an der Universität zu Köln und wechseln im Sommersemester an die Istanbul Bilgi Universität. Programmbeauftragte dieses Studienganges sind Professor Heinz-Peter Mansel (Köln) und Professor Yeşim M. Atamer (Istanbul). Mansel ist überdies Mitglied im Vorstand der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung. Noch bis zum 15. Juli 2010 können sich Studieninteressierte mit einem deutschen oder einem nicht in der Türkei erworbenem juristischen Studienabschluss an der Fakultät bewerben.

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