Eventuelle Veränderungen zur Kölner Umweltzone werden im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln durch die Bezirksregierung Köln als „Herrin des Verfahrens“ entschieden. Derzeit werden neue Prognoserechnungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) durchgeführt, auf deren Grundlage zu diskutieren sein wird, welche
Konsequenzen – also ob und welche Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte – ergriffen werden müssen.

Hierzu wird die Bezirksregierung dann alle Beteiligten einladen und den Abstimmungsprozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes einleiten. Ob eine Verschärfung der Umweltzone in Köln erforderlich wird, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt mangels fundierter Grundlage nicht gesagt werden.

Die Stadt Köln stellt allerdings fest, dass man sollte es zu Änderungen kommen, die Öffentlichkeit umfassend und rechtzeitig informieren werde.

[ag]