Das Gremium aus Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern der Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland sowie der Städteregion Aachen berät nun den Entwurf, der am 13. Februar 2012 verabschiedet werden soll. Der Umlagesatz, mit dem die 12 Kreise, 13 kreisfreien Städte und die Städteregion Aachen im Rheinland die Arbeit des LVR finanzieren, bleibt 2012 konstant bei 17,0 Prozent-Punkten.

"Wir kennen die schwierige und teilweise dramatische Finanzlage der kommunalen Familie und gerade unserer Mitgliedskörperschaften. Durch die erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen und wegen gestiegener Umlagegrundlagen konnte der Umlagesatz beibehalten werden.", sagte LVR-Kämmerin Renate Hötte bei der Einbringung des Haushalts 2012 vor der Landschaftsversammlung Rheinland.

Keine Entwarnung für Kommunen
Bei der finanziellen Lage der Kommunen und des Kommunalverbands LVR ist jedoch keine Besserung in Sicht. Grund für die Finanznot von Kommunen und LVR sind die stetig ansteigenden Soziallasten. Rund 90 Prozent des LVR-Etats entfallen auf soziale Leistungen, insbesondere auf die Hilfen zum Wohnen und zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe). Die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Zahl und der Hilfebedarf der Leistungsempfänger steigen und damit auch die Kosten weiter wachsen. Der LVR ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Sozialleistungen zu erbringen, und hat somit so gut wie keinen Einfluss auf deren Höhe.

Der Etat des LVR umfasst rund drei Milliarden Euro. Den größten Teil der Einnahmen stellen die Mitgliedskörperschaften über die Landschaftsumlage. Fast alle Kommunen erhalten LVR-Leistungen in einem höheren Umfang, als sie Umlage entrichten.

Neben der Haushaltseinbringung hat sich die Landschaftsversammlung auch damit befasst, die Mitgliedskörperschaften noch im Jahr 2011 um 34,4 Millionen Euro zu entlasten. Obwohl der LVR zum Jahresende mit einem erheblichen Fehlbetrag rechnet, verzichtet er aus Rücksicht auf seine Mitgliedskörperschaften freiwillig auf Mehrerträge aus der Landschaftsumlage. "Wir reagieren damit auf die Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011, das erst im Mai, also nach der Verabschiedung unseres Haushalts, rechtskräftig wurde", so Hötte weiter.

Für die Berechnung der Entlastungsanteile der Mitgliedskörperschaften wird deren jeweiliger prozentualer Anteil an den Umlagegrundlagen zugrundegelegt. Der LVR wird diese bei der Fälligkeitsrate der Landschaftsumlage für November in Abzug bringen.

[bb]