Der TÜV Rheinland warnt die Bürger davor, fahrlässig mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Beim Kauf der Böller müsse unbedingt auf die CE-Zeichen geachtet werden. In Europa seien seit zwei Jahren nur noch Feuerwerksprodukte zulässig, die von einer benannten Stelle wie zum Beispiel TÜV Rheinland geprüft wurden. Zu erkennen seien zugelassene Produkte am CE-Zeichen in Verbindung mit einer spezifischen Registriernummer. Für den Vertrieb auf dem deutschen Markt sei zusätzlich die Angabe der Identifikationsnummer vorgeschrieben, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) vergeben. Feuerwerk, das mit F1 gekennzeichnet ist, ist für Jugendliche ab 12 Jahren geeignet, die Kategorie F2 erst für Menschen ab 18 Jahren zugelassen, Produkte mit der Kennzeichnung F3 oder F4 ist nur etwas für professionelle Pyro-Techniker, so der TÜV.
 
Bundesweite Statistiken führen die Brandhelfer zwar nicht, die städtischen Behörden hätten zum Jahreswechsel aber unter anderem 1.500 Einsätze in Berlin und 1.100 in Hamburg registriert. "Viele Menschen gehen fahrlässig mit Feuerwerkskörpern um und gefährden dadurch nicht nur sich, sondern auch andere", so Rainer Weiskirchen von TÜV Rheinland. Wer keine Brände durch Querschläger riskieren möchte, räume am besten schon am Silvesternachmittag alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse, schließe rechtzeitig die Fenster und trage beim Feuerwerken keine leicht brennbare Kleidung aus Kunststoff. Raketen und sonstiges Feuerwerk sei grundsätzlich nur im Freien und nur gemäß Anleitung des Herstellers zu zünden. Außerdem sollte man einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Autos einhalten und Raketen ausschließlich senkrecht und nie unmittelbar aus der Hand starten lassen. "Die Raketen am besten in eine Flasche stecken, die stabil in einem Flaschenkasten steht", so Experte Weiskirchen Außerdem sollte man die Finger unbedingt weg von nicht explodierten Knallkörpern halten und diese auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden Unbedingt Finger weg von nicht explodierten Knallkörpern, auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden.

[mc, ots; Foto: Lutz Stallknecht | www.pixelio.de]