Symbolbild

Köln | aktualisiert | Die Stadt Köln will es. Viele Anwohnende wollen es. Verbände begrüßen es. Andere lehnen es ab. Tempo 30 auf Teilen der Luxemburger Straße. Die Bezirksregierung Köln sieht im Vorgehen der Stadt Köln keine rechtskonforme Vorgehensweise und schreibt die Stadt an.

Das moniert die Bezirksregierung

Report-K fragte bei der Bezirksregierung nach, warum und wie die Behörde im Rahmen der Tempo 30 Regelung durch die Stadt Köln auf der Luxemburger Straße vorgehe. Das ist die Antwort der Bezirksregierung: „Die Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt Köln. Vor jeder verkehrsrechtlichen Anordnung ist die Straßenbaubehörde sowie die Polizei anzuhören, dies ist hier nicht erfolgt. Eine rechtliche Grundlage zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen ist die StVO (§ 45 Abs. 1 Nr. 3), die VwV-StVO sowie die Lärmschutzrichtlinien-Straßenverkehr (STV). Geschwindigkeitsreduzierungen aus Gründen des Lärmschutzes sind nur dann zulässig, wenn entsprechende Lärmschutzberechnungen nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV vorliegen. Diese fehlen beziehungsweise sollen später durchgeführt werden. Die von der Stadt Köln zitierten Lärmkarten reichen nicht aus und sind auch nicht geeignet, um das Überschreiten der Richtwerte nach der Lärmschutzrichtlinien zu belegen.
Die Stadt Köln beabsichtigt also entgegen den Vorgaben der StVO eine Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Bundesstraße anzuordnen. Daher haben wir die Stadt Köln gestern Abend angeschrieben und auf die rechtmäßige Vorgehensweise hingewiesen.“

Die Reaktionen der Parteien

Die FDP-Fraktion im Kölner Rat beantragt für die heutige Sitzung des Kölner Rates eine Aktuelle Stunde. Dazu schreiben die Liberalen: „Der Rat und die Verwaltung sollen sich darüber austauschen, inwieweit Entscheidungen im Verkehrsdezernat korrekt auf der Grundlage des geltenden Rechts und nicht aufgrund politischer Erwägungen getroffen werden. Der Vorgang ist dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Entscheidungen der Verwaltung zu untergraben. Eine solche Verunsicherung der Menschen muss vermieden werden.“

Lukas Lorenz, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion: „Der Tempo-30-Stopper der Bezirksregierung lässt alle Beteiligten als Verlierer zurück. Die klagenden Anwohnerinnen und Anwohner stehen mit leeren Händen da, Verkehrsdezernent Egerer führt sich erneut auf wie der Elefant im Porzellanladen und die Politik, die den Finger von Anfang an in die Wunde gelegt hat, verliert wertvolle Zeit für die Verkehrswende. Es ist einfach nur peinlich, dass das Verkehrsdezernat wider besseren Wissens versucht, Bundesrecht zu umgehen. Ich erwarte von der Stadtverwaltung rechtssichere Beschlussvorlagen und Verfahren.“

Die verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Teresa De Bellis-Olinger, erklärt dazu: „Gut, dass diese Maßnahme, die auch unsere Wirtschaft hart getroffen hätte, vorerst gestoppt ist. Ein derart massiver Eingriff in die Mobilität unserer Stadt kann einfach nicht im Hauruck-Verfahren angeordnet werden. Es braucht eine verlässliche Kommunikation, ein rechtssicheres Vorgehen und die ordnungsgemäße Einbindung der beteiligten Ämter und der Politik.“

Bernd Petelkau, Vorsitzender der CDU-Fraktion sowie des Ausschuss für Rechtsfragen (AVR), betont: „Dem Rechtsamt ging es nach eigener Aussagen darum, mit diesem Vorgehen Schaden von der Stadt abzuwenden. Wenn die Bezirksregierung die Stadt jetzt wirklich in die Schranken weist, wurde genau das Gegenteil erreicht. Mit einem überhasteten Vorgehen und einer offenbar wackligen Rechtsauffassung wurde erneut ein Scherbenhaufen angerichtet. Dieser Vorgang muss aufgearbeitet werden.“