Das Symbolbild zeigt eine festliche Tafel

Köln | Der Bundesverband für freie Kammern (bffk) hat eine Strafanzeige gegen Mitglieder der Gremien der Handwerkskammer zu Köln (HWK) gestellt. Der Grund ein Weihnachtsessen für 29 Personen für 5.176 Euro im Jahr 2023. Die Handwerkskammer gab gegenüber report-K ein Statement ab.

Es geht um ein Weihnachtsessen der Handwerkskammer zu Köln am 15. Dezember 2023 in Räumlichkeiten des Kölner Zoos. 29 Personen nahmen daran teil. Der bffk hat eine Strafanzeige „wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB), der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) gegen Präsidenten der Handwerkskammer Köln, Hans-Peter Wollseifer, die im Dezember 2023 verantwortliche Geschäftsführung der Handwerkskammer Köln1, und den Vorstand der Handwerkskammer Köln gestellt“ an die Staatsanwaltschaft Köln gesandt und das Originaldokument im Netz veröffentlicht.

Die Kosten und Fakten

Das Essen kostete 5.176 Euro und wurde in zwei getrennten Rechnungen abgerechnet. Eine Rechnung bezieht sich auf Raummiete und Dekoration und die andere auf Kosten für Speisen, Getränke und Personal. Der bffk kritisiert die Höhe der Aufwendungen und bezieht sich auf einen Beschluss der Vollversammlung der HWK im Jahr 2023, der aussagt, dass für Vorstand und Geschäftsführung Einladungen und Bewirtungen bis zu 100 Euro pro Person als angemessen gelten.

Ein Sprecher der Handwerkskammer bestätigte gegenüber report-K den Vorgang und die sachlichen Fakten: „Im Dezember 2023 fand eine Jahresabschlussveranstaltung mit insgesamt 29 Personen statt. Das Treffen diente dem Austausch innerhalb des Ehrenamtes und der besseren Vernetzung von Ehren- und Hauptamt. Außerdem soll damit der erhebliche private Zeitaufwand wertgeschätzt werden, den die Vorstandsmitglieder bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz mit Unterstützung ihrer Partner für die Handwerkskammer investieren. Daher haben an dem gemeinsamen Essen amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder, teilweise mit Partner/in, und die Geschäftsführung teilgenommen. Die Kosten für das Essen beliefen sich auf 2.941Euro. Zusätzlich sind Raum- und Nebenkosten in Höhe von 2.235 Euro angefallen. Die Rechnungen wurden vollständig von der Handwerkskammer beglichen.“

Zu der Entscheidung der Vollversammlung antwortet der Sprecher der HWK auf die Anfrage von report-K: „Die Vollversammlung hat am 12.06.2023 einen Verhaltenskodex für Vorstand und Geschäftsführung beschlossen. Diese Compliance-Regeln sind auf der Homepage der Kammer veröffentlicht. Der Verhaltenskodex thematisiert unter Punkt 8 „Geschenke und Einladungen“. Dabei geht es um die Vermeidung von Bestechungen und die Beeinflussung dienstlicher Entscheidungen. In diesem Zusammenhang werden Einladungen und Bewirtungen im Wert von bis zu 100 Euro pro Person als angemessen bezeichnet. Damit sind erkennbar aber keine eigenen, internen Veranstaltungen gemeint, denn dabei gibt es keine Zuwendungen von externer Seite und keine Beeinflussung dienstlicher Entscheidungen von außen. Außerdem können Hauptgeschäftsführer und Ehrenamt nach diesem Verhaltenskodex im Einzelfall die Wertgrenze überschreiten.“

Mehr als 100 Euro pro Person

Alleine die Raummiete lag bei 1.500 Euro für die Abendveranstaltung, dazu Deko und Material. Beim Weihnachtsbuffet berechnete das Gastrounternehmen pro Person 48 Euro. Das machte bei 29 Personen 1.392 Euro. Getrunken wurde für 814 Euro. Und 735 Euro waren für das Personal. Alles das findet sich im Netz hier: https://www.bffk.de/aktuelles/aktuelle-nachrichten/bffk-stellt-strafanzeige-gegen-die-hwk-koeln-und-fordert-ruecktritt-des-praesidenten.html

Der bffk schreibt: „Die Strafanzeige des bffk gründet dabei darauf, dass die enormen Kosten schon nach den Regeln öffentlichen Rechts übertrieben hoch sind.“ Etwas weiter heißt es: „Die Tatsache, dass sich die HWK Köln für die Veranstaltung zwei Rechnungen ausstellen ließ, begründet den Verdacht, dass hier vorsätzlich gehandelt und vertuscht wurde. Aus Sicht des bffk sind hier die Tatbestände von Untreue, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme erfüllt.“

Die Forderungen des bffk

„Der Kölner Kammerpräsident muss die Bodenhaftung und das Gespür für Anstand und Compliance über die langen Jahre seiner auch finanziell erheblich lukrativen ehrenamtlichen Ämterhäufung völlig verloren haben“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus in einem schriftlichen Statement und weiter: „Die Wahrheit kommt jetzt Stück für Stück ans Licht“.  Der bffk-Geschäftsführer fordert den Rücktritt des Präsidenten. Der bffk fordert zudem die Rechtsaufsicht im Düsseldorfer Wirtschaftsministerium zum Handeln auf:. „Die Zeiten, in denen abseits der Öffentlichkeit diskret die Verfehlungen der Kölner Kammer repariert werden, sind vorbei“, so Boeddinghaus. Weiter heißt es in der Mitteilung des Verbandes: „Er bezieht sich dabei auf den nach Informationen des bffk bereits beschlossenen Rückzug des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der HWK, der ein enger Geschäftspartner des Präsidenten ist. Der bffk fordert ein hartes Durchgreifen der Rechtsaufsicht in der Kölner Handwerkskammer.“

Kammer will sich mehr zurückhalten

So schreibt der Sprecher der HWK an report-K: „Der Vorstand hat schon vor einiger Zeit entschieden, diese Location künftig nicht mehr zu wählen und sich künftig für das Jahresabschlusstreffen preiswerter zu orientieren. Im Übrigen haben in den letzten drei Jahren zuvor keine Jahresabschlussveranstaltungen des Vorstands stattgefunden. Die letzte war im Jahr 2019.“ In diesen Jahren in denen die Veranstaltung ausfiel galten die Restriktionen der Corona-Pandemie.