Stimmen aus der Politik und den Verbänden äußerten sich kritisch über das Urteil:

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Urteil zugunsten des Kindsmörders Magnus G. massiv kritisiert. Der "Bild-Zeitung" (Freitagausgabe) sagte Herrmann: "Für mich ist dieses Urteil eine unerträgliche Perversion des Rechtsstaates. Der Mann hat seinem Opfer und dessen Eltern unerträgliche Angst und Schmerzen zugefügt. Es ist unglaublich frech und unanständig, für die Angst, die der Täter während der Vernehmung hatte, Entschädigung zu verlangen. Folter ist verboten, aber kein Anlass, den Mörder zum Opfer zu erklären."

Die Vorsitzende der Opferschutz-Organisation "Weißer Ring", Roswitha Müller-Piepenkötter, hat die Zuerkennung von Schmerzensgeld für den inhaftierten Kindermörder Magnus G. als "schwer erträglich" und als "Schlag ins Gesicht" vor allem der Eltern des 2002 ermordeten elfjährigen Jungen bezeichnet. Die Entscheidung des Landgerichts verstoße gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, sagte Müller-Piepenkötter, ehemalige NRW-Justizministerin und Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). Die Frankfurter Zivilkammer hätte die Schmerzensgeld-Forderung des Mannes als gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben verstoßend zurückweisen können. Müller-Piepenkötter verglich die dem Kindermörder zugesprochenen 3.000 Euro Schmerzensgeld mit erfolgreichen Klagen beispielsweise von Missbrauchsopfern: "Letztere bekommen in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro, und wenn ich dann sehe, was G. erhält für den kurzen Moment seiner Angst im Polizeiprädium…" Der Kindermörder habe seinerzeit schließlich die Ursache dafür gesetzt, dass die Polizeibeamten in eine Zwangslage gerieten und mit der Folterandrohung schuldhaft gehandelt haben.

[Aktualisiert, 17:23 Uhr] "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung. Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat", sagte Wiefelspütz dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Insofern sei die Androhung von Folter "keine Bagatelle". Magnus G. habe schwerste Schuld auf sich geladen und sei zu Recht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, doch auch G. habe unveräußerliche Rechte. Falls diese verletzt worden seien, habe er Anspruch auf Schmerzensgeld. Magnus G. schwere Schuld habe mit der Androhung von Folter nichts zu tun. "In Verhören geht es schon heftig zur Sache, das sind keine Kaffeekränzchen, aber es gibt Grenzen, die von der Strafprozessordnung festgelegt sind", sagte Wiefelspütz. Das Frankfurter Landgericht hatte das Land Hessen am Donnerstag zu einer Zahlung von 3.000 Euro an Magnus G. verurteilt. Dieser hatte geklagt, da ein Polizist dem mittlerweile 36-Jährigen Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von M. zu erfahren.

[dts]