Die Drohnenaufnahme zeigt das Stadthaus in Deutz und die Lanxess Arena. | Foto: Bopp

Köln | Es ist ein alter Fall aus dem letzten Jahrhundert und brisant. Es geht um das Stadthaus in Köln-Deutz. Also einen der Sitze der Kölner Stadtverwaltung. Die Kölner FDP wollte Akteneinsicht und zeigt sich jetzt fassungslos.

Das Stadthaus in Deutz mit dem Eingang auf der Westseite. | Foto: Bopp

Als die Lanxess Arena in Köln Deutz gebaut wurde entstand auch die sogenannte Arena-Mantelbebauung. Die bekam schnell den Namen: Technisches Rathaus. Denn viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln arbeiten hier. Involviert der Oppenheim-Esch-Fonds und viele bekannte und reiche Kölner:innen waren investiert. Mittlerweile wurden Arena und Mantelbebauung veräußert. Ende des Jahrzehnts laufen die Mietverträge aus. In seiner Mai-Sitzung debattierte der Kölner Rat intensiv das Thema und FDP wie auch CDU kündigten an Akteneinsicht nehmen zu wollen.

Der Kölner Rat beschloss im Jahr 1995 eine Kaufoption für das Stadthaus, wenn die Mietverträge auslaufen werden. Also ein Vorkaufsrecht mit für die Stadt Köln durchaus guten Konditionen. 1998 wurde die Kaufoption von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die damalige Stadtverwaltung teilte dies der Ratspolitik damals mit.

Aktensuche

Jetzt sucht die Kölner FDP in der Historie und nach Akten aus dieser Zeit. Schon bei der ersten Akteneinsicht der liberalen Kommunalpolitiker fehlte das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus den 1990er Jahren. Daher forderten die Liberalen erneut Akteneinsicht.

Ulrich Breite beschreibt in einer schriftlichen Mitteilung, was er vorgefunden hat und was nicht sowie seine politische Gefühlslage: „Die Verwaltung war stets bemüht, dass von ihr selbst beauftragte Gutachten zum Vorkaufsrecht für das Stadthauses Deutz zur Verfügung zu stellen. Immerhin wäre nach dem Ratsbeschluss das Vorkaufsrecht heute Millionen in dreistelliger Höhe wert. Doch mehr als ein paar Seiten aus dem Gutachten konnte die Verwaltung nicht mehr vorlegen. Auf die Frage, wo der Rest des Gutachtens geblieben ist, erhält man nur ein Schulterzucken.

Was vom Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übriggeblieben ist, im Amtsdeutsch ‚Restakte֯, lässt nur noch den Rückschluss zu, dass es einen unterschriftsreifen Entwurf Vorkaufsrecht gab, der für die Stadt von Vorteil gewesen wäre. Nachrechnen lässt sich das aber nicht, denn auch der den Prüfern vorgelegte Entwurf für das Vorkaufsrecht ist verschwunden. Prüfbericht unvollständig, Akten futsch: Die Akteneinsicht lässt einen da fassungslos zurück. So jedenfalls kann die Frage nicht mehr beantwortet werden, warum der Ratsbeschluss zum Vorkaufsrecht nicht umgesetzt wurde. Meine Fraktion hofft nun, dass das eingeschaltete Rechnungsprüfungsamt Antworten liefern kann.“ Schaun mer mal.

ag