Köln | Sechs Mitglieder der Bürgerplattform „Köln kann auch anders“ (K2A2) haben im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den geschäftsführenden Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft Engelbert Rummel und das im Jahr 2009 für den U-Bahn-Bau verantwortliche KVB-Vorstandsmitglied Walter Reinarz erstattet. Der Eingang der Anzeige, datiert auf den 11. Februar 2014, wurde vonseiten der Kölner Staatsanwaltschaft noch nicht bestätigt.

Die Strafanzeige gegen Engelbert Rummel und Walter Reinarz lautet auf Baugefährdung, fahrlässige Tötung durch Unterlassen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 03.03.2009.

Die Anzeigensteller gehen davon aus, dass beide Personen es mehrfach unterlassen haben, auf Warnsignale angemessen zu reagieren und daher Mitverantwortung für den tragischen Verlauf der Ereignisse tragen. Durch die Strafanzeige solle verhindert werden, dass diese Verantwortung durch Eintritt der Verjährung ungeklärt bleibt, so K2A2.

In der Begründung werden mehrere Gelegenheiten dokumentiert, bei denen Rummel in seiner Verantwortung für die Bewirtschaftung des Gebäudes und Reinarz in seiner Verantwortung als zuständiger Vertreter des Bauherrn sowie für die dem Bauherrn übertragene Bauaufsicht nach Ansicht der Anzeigensteller unbedingt hätten handeln müssen, „um Menschenleben zu schützen und Sachschaden abzuwenden“. Dazu werden verschiedene Experten, Presseberichte sowie das Vernehmungsprotokoll der Leiterin des Archivs, Bettina Schmidt-Czaia zitiert.

Es verstoße empfindlich gegen das Rechtsempfinden vieler Bürger, so die schriftliche Erklärung der Bürgerplattform, „wenn die an höchster Stelle verantwortlichen Personen in Kenntnis der Hinweise auf drohende Gefahren bei der Abwehr dieser Gefahren versagen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden“.

Dies gelte, so K2A2 in seiner Erklärung weiter, „vollkommen unabhängig von der Klärung der strafrechtlichen Verantwortung für die Auslösung der Katastrophe und der zivilrechtlichen Haftung für die Schäden“.

Die Anzeigensteller gehen davon aus, dass beide Personen es mehrfach unterlassen haben, auf Warnsignale angemessen zu reagieren und daher Mitverantwortung für den tragischen Verlauf der Ereignisse tragen. Durch die Strafanzeige solle verhindert werden, dass diese Verantwortung durch Eintritt der Verjährung ungeklärt bleibe. Sollte die Zeit zu knapp sein, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen und bekanntzugeben, wäre das Mindeste, was K2A2 von der Staatsanwaltschaft erwarte, die Anordnung einer Vernehmung beider Personen zur Unterbrechung der Verjährung, so die Bürgerplattform.

Autor: dd
Foto: Die Einsturzstelle des Historischen Archivs (Archivfoto)