Eltern können Antrag stellen
Das Bidlungspaket soll Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, deren Eltern Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. In Kürze sollen außerdem auch Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag von dieser Neuregelung profitieren. Hierfür müssen die notwendigen landesgesetzlichen Regelungen aber noch geschaffen werden. „Aber auch diese Kinder und Jugendlichen erhalten schon jetzt mit dem KölnPass ein Mittagessen und können darüber hinaus Ermäßigungen nutzen“ so die Beigeordnete für Jugend, Bildung und Sport, Agnes Klein: „Wir werden die bestehenden KölnPass- Angebote zukünftig mit dem Bildungspaket kombinieren und benachteiligte Kinder und Jugendliche so noch besser unterstützen.“

Die Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt, Henriette Reker, ergänzt: „Wir wollen alle Familien, deren Kinder anspruchsberechtigt sind, ermuntern, einen Antrag im Jobcenter Köln oder beim städtischen Sozialamt zu stellen, damit Kinder in ihrer Entwicklung noch besser unterstützt werden können.“ Neben Angeboten für Lernförderung und ermäßigtes Mittagessen in Kita und Schule soll das Bildungspaket sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen vor allem eine bessere Teilhabe an Sport-, Freizeit- und kulturellen Jugendangeboten ermöglichen. Interessenten können ab dem 1. April 2011 bei ihrem zuständigen Jobcenter bzw. ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag stellen. Vereine und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Angeboten helfen möchten, können sich an die „Geschäftsstelle Bildungspaket“ beim Schulverwaltungsamt der Stadt Köln wenden per E-Mail an bildungspaket@stadt-koeln.de

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