Köln |Dass vermutlich freilaufende Hunde in den vergangenen Wochen am Kahnweiher im Stadtwald und im Blücherpark Schwäne gebissen haben, nehme die Stadt Köln zum Anlass, auf die geltende Anleinpflicht hinzuweisen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bedauere die Vorfälle außerordentlich, zumal sie sich hätten verhindern lassen, wenn die Hunde angeleint gewesen wären. Auch Jogger und andere Nutzer der Parks und Grünanlagen beschweren sich oft über freilaufende Vierbeiner, so die Stadt Köln.

Die Stadt informiert, dass die Kölner Straßenordnung vorschreibt, dass Hunde in öffentlichen Grünanlagen an der Leine zu führen sind. Die Stadt bitte die Besitzer um Rücksicht auf Parkbesucher, wildlebende Tiere und andere Hunde. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht auf Grünflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und könne teuer werden. Das geringste Verwarngeld beträgt 25 Euro, der Rahmen des Ordnungsamts reiche jedoch bis zu 1000 Euro.

Im Botanischen und im Forstbotanischen Garten sowie auf Spiel- und Bolzplätzen dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Auch dort werden Verstöße mit Bußgeldernvon bis zu 1000 Euro geahndet. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Leinenpflicht im Rahmen seiner Personalkapazitäten im gesamten Stadtgebiet. Wegen der aktuellen Vorfälle werden die Kontrollen zurzeit schwerpunktmäßig intensiviert.

In diesem Zusammenhang weise die Stadt auf die 85 speziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen mit einer Größe von insgesamt 2.500 Quadratkilometern hin. Dort können sich die Tiere frei bewegen und mit Artgenossen spielen. Der Hundekot ist selbstverständlich auch hier von den Hundebesitzern zu entsorgen.

Autor: ib