Der Kölner Rat hatte Mitte Oktober eine Änderung der Elternbeitragssatzung beschlossen, wonach Eltern eines Kindes im Jahr vor der Einschulung von Kindergarten-Beiträgen befreit werden. Grundlage dafür war eine entsprechende Gesetzesänderung des Landes, das den Kommunen auch die fehlenden Beiträge erstattet. Die Änderungsbescheide an die betroffenen rund 8.100 Kölner Familien sollen nun schnellstmöglich, voraussichtlich bis Anfang Dezember, vom Kölner Jugendamt verschickt werden. Überzahlungen werden ohne weitere Aufforderung der Eltern automatisch erstattet. Angesichts der hohen Fallzahl bittet die Verwaltung um Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt. Weil im Vorgriff auf die Änderung ein Mahn- und Einziehungsstopp dieser Konten erfolgt ist, werden die meisten Eltern die weggefallenen Beiträge nicht bezahlt haben. Nur die Eltern, die trotzdem überwiesen haben, erhalten eine Erstattung.

Gleichzeitig mit der Satzungsänderung hat der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Ausweitung der Beitragsfreiheit zu prüfen. Dies kann aber erst erfolgen, wenn vom Land der endgültige
Erstattungsbetrag bewilligt wurde. Die Verhandlungen über diesen Betrag führen derzeit die Kommunalen Spitzenverbände. Mit einem Ergebnis ist frühestens zum Jahresende zu rechnen.

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