Aus Sicherheitsgründen wird auch an den Karnevalstagen im März 2011 ein Mitführ- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen gelten, heißt es im besten Amtsdeutsch. Die so genannte „Allgemeinverfügung“ der Stadt Köln zum Verbot ist im Amtsblatt der Stadt Köln (Nummer 57 vom 22. Dezember 2010) veröffentlicht. „Nach den überaus positiven Erfahrungen mit „Mehr Spaß ohne Glas“ in diesem Jahr soll das Verbot auch an den kommenden Karnevalstagen zu einer deutlichen Reduzierung des Scherbenmeeres und dadurch zu mehr Sicherheit für die Feiernden, weniger
Schnittverletzungen und weniger Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen beitragen“, so
Stadtdirektor Guido Kahlen.

Das Verbot an den Karnevalstagen 2011 gilt im Bereich von Altstadt und Zülpicher Viertel zu folgenden Zeiten:
• von Donnerstag, 3. März, 8 Uhr, bis Freitag, 4. März, 8 Uhr,
• von Samstag, 5. März, 18 Uhr, bis Sonntag, 6. März, 8 Uhr, und
• von Montag, 7. März, 18 Uhr, bis Dienstag, 8. März, 8 Uhr.

Der zeitliche und räumliche Geltungsbereich für die Allgemeinverfügung gilt auch im
nächsten Jahr wieder für die Straßenabschnitte, für die unter anderem durch die vielen
Feiernden besonders große Gefahren durch Glas und Scherben zu erwarten sind.

[ag]