Köln, 16.12.2008, 12:30 Uhr > Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute verkündet, dass die Ein-Prozent-Hürde im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig ist. Mit dem Urteil gibt der Verfassungsgerichtshof einem entsprechenden Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) im Organstreitverfahren gegen den Landtag NRW statt. Die Regelung hätte ein "Ungleichgewicht der Wählerstimmen" verursacht. Fortan müssen nun auch im Falle eines einzigen Sitzes Zahlenreste ab 0,5 und kleiner als 1,0 für die Sitzzuteilung berücksichtigt werden. Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen. Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers seien hier besonders enge Grenzen gezogen. Differenzierungen in diesem Bereich bedürften zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes. Daran fehle es im Falle der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Das Urteil wird bereits Auswirkungen auf die Kommunalwahl 2009 haben.

[cs; Quelle: Verfassungsgercihtshof NRW]