"Viele besorgte Bürger halten dies für ein falsches Signal: Ein Signal für Gewaltverbrecher und gegen die Opfer. Für den Weissen Ring hat Opferschutz vor Täterschutz zu gehen. Der Staat ist in der Pflicht, seine Bevölkerung zu schützen", schreibt Müller-Piepenkötter in einem Gastbeitrag für "Bild am Sonntag". Die Straßburger Richter hatten die nachträgliche Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt und drei deutschen Sexualstraftätern Schadensersatz zugesprochen. Müller-Piepenkötter schreibt weiter: "Die Straßburger Richter sehen in der Sicherungsverwahrung eine notwendige Maßnahme um potentielle Opfer zu schützen." Aber, ob Verbrechern, die ihren Opfern schwerstes Leid zugefügt haben, "horrende Entschädigungen zugestanden werden sollen, muss hinterfragt werden". Zumal, wenn "Therapieangebote abgelehnt werden und erhebliche Rückfallgefahr besteht", so die Vorsitzende.


[dts]