Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber). Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Damit die Agenturen für Arbeit überprüfen können, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2007 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2008 ihrer Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet sind, Schwerbehinderte zu beschäftigen, haben im Januar 2008 die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt die Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht es, die Anzeige in elektronischer Form abzugeben. Es kann auch unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber weitere Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Für die Anzeige sind ausschließlich die aktuellen amtlichen Vordrucke oder die Ausdrucke über das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan zu verwenden. Andere Auswertungen, so etwa die der eigenen Personalsoftware, können nicht für die Erfüllung der Anzeigepflicht berücksichtigt werden. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Köln wenden: 01801-664466*.*3,9 Cent aus dem Festnetz der Deutschen Telekom bzw. entsprechend den Entgeltsätzen des Netzbetreibers.

[nh, Quelle: Agentur für Arbeit]