Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) heute mit. Ballack war nach dem Ende des Bundesligaspiels gegen Schalke 04 am 20. März auf den Zaun vor dem Leverkusener Fanblock gestiegen und hatte entsprechend den Vorgaben des Vorsängers Schmähworte gegen den FC Köln gerufen. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Ballack hatte sich nach dem Vorfall bereits entschuldigt. "Es ist im Eifer des Gefechts passiert", erklärte der Nationalmannschaftskapitän.

[dts]