Mitglieder der Hells Angels hatten am Samstagabend das Vereinslokal ihrere Rivalen in Duisburg gestürmt und eine Massenschlägerei mit etwa 60 Beteiligten ausgelöst. Schlagstöcke und Baseballschläger kamen zum Einsatz, das Mobiliar des Lokals "Fat Mexican" im Duisburger Rotlichtviertel wurde komplett zerstört. Die Polizei, die zunächst mit zwei Streifenwagen vor Ort war, hatte keine Chancen zum Eingreifen. Beim Eintreffen der Verstärkung hatte sich die Massenschlägerei bereits aufgelöst. Noch in der selben Nacht kam es zu weiteren Gewalttaten. In Solingen wurde das Clubhaus "Angels Place" der Hells Angels beschossen, zudem wurde eine Handgranate in das Lokal geworfen. Zu der Zeit befanden sich etwa 20 Personen in dem Gebäude, die Handgranate, die nicht detoniert war, wurde von der Bundespolizei geborgen und später kontrolliert gesprengt. In Essen wurde ein Bandidos-Club beschossen. Die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen beiden Gruppen gehen auf den Tod eines Bandido-Mitglieds im vergangenen Monat zurück. Zudem verfolgen beide Banden offenbar wirtschaftliche Interessen, sie sollen in Drogen- und Menschenhandel involviert sein, sowie als Geldeintreiber, Wachdienste und Türsteher tätig sein. Ein 31-jähriger Anhänger der Hells Angels soll Anfang Oktober auf das Bandidos-Mitglied geschossen haben. Die Polizei Münster, die bereits im Jahr 2007 einen Mord an einem Mitglied der Hells Angel aufgeklärt hatte, hat inzwischen mit der Einrichtung einer Sonderkommission "Rockerkriminalität" auf die Gewalttaten reagiert.

Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert Verbot von Rockergruppen
Jetzt fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ein Verbot der Rockergruppen Bandidos und Hells Angels in Deutschland. "Bei den Vorfällen in Duisburg, Solingen und Essen handelt es sich eindeutig um Auseinandersetzungen innerhalb von Gruppen der Organisierten Kriminalität, die mit höchster Gewaltbereitschaft vorgehen", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Wilfried Albishausen der "Rheinischen Post". "In solchen Fällen muss der Staat Farbe bekennen, selbst wenn man mit einem Verbot auch den einen oder anderen Mitläufer trifft."

[dts]