Am 1. Januar 2012 hat die Rheinische Anlauf- und Beratungsstelle des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) ihre Arbeit aufgenommen. An die Beratungsstelle können sich Menschen wenden, die an Folgeschäden durch die Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 leiden oder eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge haben. Neben der Hilfe bei der Beantragung von Leistungen aus einem geschaffenen Fonds übernehme die Anlauf- und Beratungsstelle eine Lotsenfunktion bei weiteren Anliegen ehemaliger Heimkinder: So würden diese Unterstützung bei der Einsicht in alte Heimakten, bei der Suche nach Therapieangeboten und sonstigen sozialen Hilfsangeboten sowie Informationen zu sozial- und zivilrechtlichen Ansprüchen erhalten, so der Landschaftsverband Rheinland.

Die Schaffung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen ist eines der Ergebnisse des "Runden Tisches Heimerziehung" der von 2008 bis 2010 auf Initiative des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in Berlin tagte. Am Runden Tisch erarbeiteten Vertreter von Bund, Ländern, Kirchen, Landesjugendämtern, Kommunen, Wissenschaft und Betroffene gemeinsam Vorschläge, wie Anerkennung für ehemalige Heimkinder erreicht werden kann, die unter der so genannten „schwarzen Pädagogik“ leiden mussten. Zu den Kernpunkten der Empfehlungen für Betroffene gehört die Errichtung eines Fonds. Der Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro werde zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen finanziert. Der LVR beteilige sich selbst und für die kommunale Familie im Rheinland im Rahmen des NRW-Anteils. 100 Millionen Euro des Fonds-Volumens seien für die Minderung von Folgeschäden der damaligen Heimerziehung vorgesehen, 20 Millionen Euro würden einen Rentenersatzfonds bilden. Dieser soll Leistungen erbringen, wenn in der Zeit der Heimunterbringung Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden und dadurch die Rentenansprüche der Betroffenen gemindert wurden.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 bei der jeweils zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle gestellt werden. Eine Übersicht über alle Stellen bietet die Website zum Fonds (www.fonds-heimerziehung.de) und das kostenlose Infotelefon unter 0800 1004900.

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