Die Mitteilung der KVB im Wortlaut:

Um weiteren Schaden vom Unternehmen KVB abzuwenden, hat der Aufsichtsrat seinen Vorsitzenden ermächtigt, mit Herrn Reinarz Sondierungsgespräche mit dem Ziel einer möglichst kurzfristigen einvernehmlichen Vertragsauflösung zu führen. Im Falle einer (derzeit aber nicht erkennbaren) erheblichen Pflichtverletzung von Herrn Reinarz, die zu einer Rückzahlungsverpflichtung von Zahlungen aus dem Aufhebungsvertrag führt, muss sichergestellt sein, dass der Aufsichtsrat hierfür nicht haftet und sich insoweit absichern muss. Um dies zu gewährleisten bzw. den Aufsichtsrat von solchen Forderungen freizustellen, haben wir für den Fall einer Rückzahlungsverpflichtung eine Absicherung (z.B. durch Bürgschaft etc.) von Herrn Reinarz verlangt. Diese für uns unabdingbare Forderung war für Herrn Reinarz nicht verhandelbar, so dass der Aufsichtsrat derzeit keine Möglichkeit mehr sieht, mit Herrn Reinarz zu einer kurzfristigen Vertragsauflösung zu kommen.

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