Das Symbolbild zeigt Ausgaben des "Compact" Magazins vor dem Verbot durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser. | Foto:; via dts nachrichtenagentur

Berlin/Köln | Nach dem Verbot der beiden Unternehmen nach dem Vereinsgesetz, die hinter „Compact“ stehen meldeten sich unter anderem der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, der grüne Bundespolitiker von Notz und der Deutsche Journalistenverband (DJV“ zu Wort. Auszüge aus öffentlichen Stellungnahmen, mit unterschiedlichen Einschätzungen zum Verbot.

Das Bundesinnenministerium hatte am Montag das umstrittene „Compact“-Magazin verboten. Rechtsgrundlage sei das Vereinsrecht, teilte das Haus von Ministerin Faeser mit. An den Durchsuchungen von 14 Objekten in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht waren demnach 339 Einsatzkräfte beteiligt.

Journalistenverband zweifelt nicht an „Compact“-Verbot

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Mika Beuster, geht davon aus, dass das Verbot des Compact-Magazins durch das Bundesinnenministerium vor Gericht Bestand haben wird.

„Was Compact macht, hat in meinen Augen mit Journalismus nichts zu tun, das ist verschwörungsideologisch, das ist – wie der Verfassungsschutz sagt – gesichert rechtsextrem“, sagte Beuster dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

Trotzdem gelte grundsätzlich die Pressefreiheit, die auch für Publikationen verteidigt werden müsse, die einem politisch nicht gefallen. „Bei Compact scheint aber die Schwelle zum Extremismus überschritten, mit dem Aufruf zu Straftaten und zur Abschaffung der Demokratie“, sagte der DJV-Vorsitzende dem RND.

„Die detaillierten Verbotsgründe sind uns noch nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass das Bundesinnenministerium juristisch sauber gearbeitet hat“, so Beuster. „Ich bin mir sicher, dass das Verbot vor Gericht landet und gehe davon aus, dass es auch Bestand haben wird. Sollte das Bundesinnenministerium mit dem Verbot scheitern, weil es schlampig gearbeitet hat, wäre das politisch ein fatales Signal.“

Von Notz hält „Compact“-Verbot für rechtlich abgesichert   

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält das Verbot des Magazins „Compact“ durch das Bundesinnenministerium für rechtlich abgesichert. „Wir begrüßen das durch die Bundesinnenministerin heute ausgesprochene Verbot des Compact-Magazins“, sagte von Notz der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).

„Compact ist ein zentrales Sprachrohr der extremen Rechten“, so von Notz. „Seit Jahren verbreitet man menschenverachtende Inhalte, fördert antisemitische Narrative und die Propaganda des Kremls. Wir gehen davon aus, dass das zuständige Haus die presserechtlichen Fragen, die sich mit Blick auf ein Verbot einer Zeitung stellen, sehr intensiv geprüft und abgewogen hat.“

Angesichts der zahlreichen „aggressiven Feinde“ der Sicherheit Deutschlands und Europas, müsse sich „unser Rechtsstaat entschlossen und wehrhaft“ aufstellen, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, begrüßte das Verbot des Magazins ebenfalls. „Das Verbot ist im weiteren staatlichen Kampf gegen die rechtsextremistische Szene konsequent und dringend geboten“, sagte Kramer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es zeige die Wehrhaftigkeit der Demokratie gegen ihre Feinde. „Vor allem wird damit auch eine Quelle von Finanzmitteln der Szene trockengelegt.“

Kramer fügte hinzu: „Das Compact-Magazin hatte in den letzten Jahren eine herausragende Rolle in der rechtsextremistischen Szene. Vernetzung und Ideologisierung, aber auch die freiverkäuflichen Angebote im Zeitschriftenhandel und vor allem weitere Medienangebote im Internet hatten eine enorme Wirkung auch außerhalb der eigentlichen Szene, etwa als Brücke für Interessierte.“

Kubicki übt Kritik an Faesers Vorgehen bei „Compact“-Verbot   

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert das Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Verbot des „Compact“-Magazins. „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“, so Kubicki am Dienstagnachmittag.

„Der Satz von Nancy Faeser: `Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten`, ist daher problematisch.“ Denn das Vereinsrecht ermögliche das Verbot von Vereinen und nicht von Medien, so der FDP-Politiker. Die Äußerung von Faeser könnte daher den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH vorgeschoben sei.

„Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft.“ Kubicki selbst hat keine Zweifel daran, dass es sich bei „Compact“ um ein „rechtsextremistisches Blatt“ handele. Vieles spreche jedoch dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und müssen, so der FDP-Politiker.

„Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“

Mit Material von dts nachrichtenagentur