Köln, 25.2.2008, 16:16 Uhr > Der Aufsichtsratsvorsitzende der RheinEnergie AG Prof. Dr. Rolf Bietmann wehrte sich heute gegen die Darstellung seiner Person im "Lustreisen"-Verfahren durch die Kölner Boulevardzeitung "Express" mit einer persönlichen Pressemitteilung. Der "Express" hatte unter Angabe des Aktenzeichens (Az. 114Js 39/07) berichtet, dass Bietmann einen Teil der Vorteile, knapp 5000 Euro, eine Geldauflage von 2.500 Euro und 4.500 Euro für Reisen mit der GEW gezahlt habe.

Bietmann schreibt: "Der Kölner >Expres< berichtet in seiner Ausgabe vom 25. Februar 2008 über „Die Kölner Lustreisen-Sünder“. Die Berichterstattung ist in Bezug auf meine Person in allen Punkten falsch. Ich habe mich weder jetzt gegen Zahlung von vierstelligen Geldauflagen aus laufenden Strafverfahren freigekauft, noch habe ich überhaupt Geldauflagen gezahlt. Daher sind auch die weiteren Aussagen über die Rückführung eines Teils der erlangen Vorteile (knapp 5.000,00 €) falsch. Ebenso falsch ist die Behauptung, ich hätte eine Geldauflage von 2.500,00 € für Reisen mit der Sparkasse und 4.500,00 € für Reisen mit der GEW gezahlt. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen mich bereits im Herbst des letzten Jahres  ohne Auflagen eingestellt hat, da ich den jeweilig, von den Finanzämtern festgestellten geldwerten Vorteil der Aufsichtsratsreisen an die Unternehmen bezahlt habe. Dass die im Artikel genannte  Summe von 12.000,00 € ebenfalls falsch ist, rundet die unverantwortlich falsche Berichterstattung ab."

Prof. Rolf Bietmann kündigte rechtliche Schritte gegen den "Express" und dessen Berichterstattung an.

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