Aus polizeilicher Sicht bräuchte man vielmehr Daten der vergangenen sechs Monate. "Wenn es zwei oder drei Monate weniger werden, wenn das dann das Problem sein sollte, werden zwar die Ermittlungen nicht leichter, aber es ist auf jeden Fall eine Lösung", so der Gewerkschaftschef weiter. Unter einer Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden.

[dts]