Im Rahmen eines Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz hatten die Fahnder auf Beschluss des Amtsgerichts Köln die Räumlichkeiten einer Firma für Sportartikel durchsucht. In dem zum Laden gehörenden 200 qm großen Lager fanden die Beamten zu ihrer Überraschung nicht die erwarteten gefälschten Sportschuhe, dafür aber Umzugskartons mit Spielzeug, dass den Kunststoffklötzchen eines weltweit bekannten Spielzeugklassikers täuschend ähnlich sieht. Auf den Einzelverpackungen ist zwar ein anderer Markenname aufgedruckt. Darüber hinaus gibt es aber für den Laien kaum weitere Unterscheidungsmerkmale. Entsprechend wurden die vermutlich aus China stammenden Waren wegen des Verdachts auf markenrechtliche Verstöße sichergestellt.

Nach Angaben eines Mitarbeiters des chinesischen Inhabers hatte dieser die Kartons nur für einen Bekannten eingelagert. Das Kriminalkommissariat 33 versucht nun, den Eigentümer und die Herkunft des Spielzeugs zu ermitteln. Gleichzeitig muss noch der Wert der sichergestellten Plastiksteine geschätzt werden. Ein zeitaufwändiges Verfahren, da alle Kartons gesichtet, der Inhalt katalogisiert und der Wert der Originalteile beim Markenhersteller erfragt werden muss.

Abgesehen vom immensen Schaden, der jährlich den Markenherstellern durch Plagiate entsteht, sind gefälschte Artikel für den Verbraucher häufig nicht ungefährlich. So ist bei Billigprodukten vielfach die Produktsicherheit nicht so gewährleistet wie beim Original. Denn gerade bei Kinderspielzeug werden an Beschaffenheit und Material hohe Anforderungen gestellt.

Auch wenn so manches Kinder- oder auch Erwachsenherz bluten mag, die gefälschten Kunststoffklötzchen werden voraussichtlich vernichtet.

(ots)