Wildpinkler am 11.11.2004 in der Kölner Altstadt. Das wird jetzt teurer und das ist richtig so!
Foto: Heinz-Dieter Rattay


 


Neue Kölner Straßenordnung in Kraft getreten  


Ordnungsdienst geht mit höheren Verwarngeldern gegen Verschmutzungen vor


 


Am 14. April 2005 ist die vom Rat der Stadt Köln im März dieses Jahres beschlossene Neufassung der Kölner Straßenordnung in Kraft getreten. Verschiedene Gesetzesnovellierungen des Landes und des Bundes sowie die Notwendigkeit, Sachverhalte aus der alten Verordnung zu präzisieren und dadurch den täglichen Umgang mit der Straßenordnung zu erleichtern, machten eine Überarbeitung der bisherigen Verordnung aus rechtlichen Gründen unumgänglich.


 


Außerdem wurden in der Neufassung Verbote gegen störende Verhaltensweisen aufgenommen, die bisher ordnungsrechtlich nicht geahndet werden konnten, aber von vielen Bürgern und Besuchern als sehr belästigend empfunden wurden. Die neu gefasste Kölner Straßenordnung stellt somit eine Ergänzung zu bundes- und landesrechtlichen Regelungen dar.


 


Mit ihrer Straßenordnung hat die Stadt Köln die Möglichkeit, gegen Ärgernisse und Missstände konsequent vorzugehen, welche durch bundes- oder landesrechtliche Bestimmungen nicht erfasst sind. Dabei werden in Köln besondere Schwerpunkte auf die Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes von Straßen, Wegen und Plätzen und auf das ordnungsbehördliche Vorgehen gegen störendes Verhalten in der Öffentlichkeit gelegt.


 


Durch die Neufassung der Straßenordnung ist unter anderem ein konsequenteres Vorgehen gegen Verschmutzungen durch Hunde, das Spucken auf öffentlichen Flächen, das Waschen von Kraftfahrzeugen, den Alkoholkonsum auf Spielplätzen, die Verrichtung der Notdurft und die Kontaktaufnahme mit Prostituierten innerhalb der Kölner Sperrbezirke möglich.


 


Der Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung


wird die Einhaltung der neuen Straßenordnung wie bisher als laufende Aufgabe und in Schwerpunktaktionen überwachen. Die Mitarbeiter ahnden die Verstöße – je nach Ausmaß – durch mündliche Verwarnungen, die Erhebung von Verwarngeldern oder die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.


 


Gleichzeitig mit Inkrafttreten der geänderten Kölner Straßenordnung wurde auch die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder angepasst. Zu den häufigsten Verstößen gehören:


 


* Flaschen, Dosen und Papier wegwerfen 25 Euro
(wie vorher)


* Zigarettenkippen und Kaugummis wegwerfen
15 und 20 Euro
(vorher 15 Euro)


 


* Urinieren in der Öffentlichkeit 15 bis 35 Euro
(vorher 10 Euro)


 


* Zigarettenschachteln und Fastfood-Verpackungen entsorgen 20 und 25 Euro
(vorher 20 Euro)


 


* Spucken, Ausspucken 15 bis 35 Euro


(vorher 0 Euro)


 


* Hundekot nicht entfernen 35 bis 250 Euro
(vorher 25 bis 250 Euro).


 


Bei den Beträgen handelt es sich um Regelsätze, von denen in Einzelfällen auch abgewichen werden kann.