"Die Pläne von Union und FDP, ehrenamtliche Übungsleiter und Bürgermeister, die Hartz IV benötigen, schlechter zu stellen, sind mit uns nicht zu machen", sagte Manuela Schwesig, stellvertretende SPD-Vorsitzende und Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe).

Wer sich für die Gesellschaft engagiere, dürfe nicht "auch noch bestraft werden". Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, die Aufwandsentschädigung für Bürgermeister überhaupt nicht mehr auf Hartz IV anzurechnen. "Wir brauchen hier eine Sonderregelung", sagte Uwe Lübking, Sozialexperte des Verbandes, der SZ.

Das vom Arbeitsministerium vorgelegte Hartz-IV-Gesetz sieht vor, sogenannte Übungsleiter und Bürgermeister, die von Hartz IV leben müssen, schlechter zu stellen. Bislang dürfen Langzeitarbeitslose, die etwa als Vereinstrainer tätig sind, monatlich bis zu 175 Euro von ihrem Honorar behalten. Das entspricht genau dem steuerlichen Freibetrag von 2.100 (zwölf mal 175) Euro, den normale Steuerzahler als Übungsleiter nutzen können. Vorgesehen ist nun, solche Entschädigungen als Einkommen zu behandeln. Dem Trainer, der Hartz IV bezieht, verblieben so nur noch 115 Euro monatlich.

Bei den Hartz-IV-Bürgermeistern würden in Zukunft diejenigen schlechter wegkommen, die für ihr Ehrenamt geringere Ausgaben als den halben Regelsatz belegen können. Die Opposition will dies bei den Hartz-IV-Verhandlungen wieder ändern. Union und FDP sind im Bundesrat auf die Stimmen von Ländern angewiesen, in denen SPD und Grüne mitregieren, um ihr Gesetzespaket durchzubekommen.

Wie viele Gemeindechefs Hartz IV bekommen, ist nicht bekannt. Die Hartz-IV-Bürgermeister gelten aber als ostdeutsches Phänomen, weil dort die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist.

[dts]