"Was nutzt der günstige Einkaufspreis, wenn sich der angeschaffte Gegenstand über die Jahre als Energiefresser erweist oder zum Schluss unangemessen hohe Entsorgungskosten verursacht", erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute, 18. April 2010, anlässlich der Veröffentlichung des Erlasses in Düsseldorf.

Zu beachten sind danach Aspekte des Umweltschutzes und der Ener­gieeffizienz grundsätzlich bei allen Beschaffungsvorgängen, besonders bedeutsam sind diese Leitlinien in folgenden Bereichen:
Bauwesen
Fahrzeuge und Verkehrsdienstleistungen
Energie (einschließlich Strom, Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energiequellen)
Informations- und Kommunikationstechnik
Papier, Kopierer und Druckerleistungen
Entsorgungsdienstleistungen
Möbel und Holzprodukte
Bekleidung, Uniformen und andere Textilwaren
Reinigungsprodukte und -dienstleistungen
Verpflegungs- und Cateringsdienstleistungen
Ausstattung fürs Gesundheitswesen

Konkret heißt dies, dass zum Beispiel bei Dienstleistungen auf die Art der Durchführung und auf die eingesetzten Stoffe zu achten ist, bei Bauaufträgen sind danach Recycling-Baustoffe ihren technischen und ökonomischen Eigenschaften entsprechend in die Vergabeüberlegung einzubeziehen. Vergabeverfahren, bei denen nur Primärrohstoffe zugelassen sind, obwohl Recyclingprodukte zur Verfügung stehen, sind unzulässig.

Bei der Frage welches Produkt umweltgerecht bzw. energieeffizient ist, sollen sich Vergabestellen an die entsprechenden europäischen Vor­gaben wie der Energieverbrauchskennzeichnung, der Ökodesignrichtlinie oder der verschiedenen Umweltzeichen (Blauer Engel, Energystar, usw) orientieren. Holzprodukte müssen grundsätzlich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Auch hier muss der Anbieter die entsprechenden Zertifikate (PEFC, FSC, etc.) nachweisen.

[ag]