"Scherbenmeer" is zu gefährlich
Die Stadt Köln wird ihr Glasverbot am Elften im Elften durchführen können. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln das Glasverbot als rechtswidrig gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht erklärte: Zwar sei das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen an sich nicht gefährlich. Da jedoch während des Sessionsauftaktes massenhaft Gläser und Flaschen auf dem Boden entsorgt würden, entstünde eine Störung der öffentlichen Sicherheit. "Nach den Erfahrungen der letzten Jahre liege es nahe, das hinreichend wahrscheinlich entstehende "Scherbenmeer" bereits als unmittelbare Folge des Mitführens von Glasflaschen anzusehen. Es spreche auch viel dafür, dass die Stadt Köln all diejenigen als Störer in Anspruch nehmen dürfe, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über gefahrbringende Glasbehältnisse innehätten", heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Diese Bewertung dürfe jedoch nicht auf weitere Großveranstaltungen übertragen werden, warnten die Richter. Darüber hinaus bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster auch ein ausgesprochenes Verkaufsverbot gegenüber Kiosk-Besitzern für Getränke in Glasbehältnissen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Kölns Stadtdirektor Guido Kahlen begrüßt die Entscheidung: „Das Oberverwaltungsgericht hat das Konzept der Stadt Köln zur Vermeidung von Glasverletzungen für den Kernbereiche der Altstadt und die Zülpicher Straße bestätigt und so – wie schon im Frühjahr – die Lebenswirklichkeit im Kölner Straßenkarneval berücksichtigt. Damit haben wir jetzt ein wirkungsvolles Instrument in Händen, die früher viel zu große Zahl von Schnittverletzungen im Straßenkarneval deutlich einzudämmen.“

Glasverbot von 8 bis 8 Uhr
Mit dem heutigen Urteil dürfen am 11. November 2010 von 8 bis 8 Uhr in der Kölner Altstad und im Zülpicher Viertel keine Gläser und Glasflaschen mitgeführt oder benutzt werden. Für die Ringe, wo während der jekcne Tage im Februar 2010 ebenfalls das Verbot galt, ist dieses Mal keine Beschränkung vorgesehen.Sollten sich Jecke an diese Allgemeinverordnung nicht halten, können sie vom Ordnungsdienst der Stadt ein Bußgeld auferlegt bekommen. Zunächst, so erklärte Kahlen, sollen alle Jecken jedoch freundlich aber bestimmt von den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes aufgefordert werden, ihre Gläser und Flaschen selbst zu entsorgen. Erst wer sich weigere, soll ein Bußgeld bezahlen. Am Elften im Elften werden 140 Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in der Altstadt und im Zülpicher Viertel unterwegs sein, um die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren. Die Stadt will außerdem an verschiedenen Kontrollstationen Container zur Entsorgung der Gläser aufstellen. Dort sollen die Narren zudem Pappbecher erhalten, um ihre Getränke umfüllen zu können.

Hier wird am Elften im Elften glasfrei gefeiert


Karte: Im rot markierten Bereich soll glasfrei gefeiert werden


Karte: Im rot markierten Bereich soll galsfrei gefeiert werden

[cs; Karten: Stadt Köln]