Das Oberverwaltunsggericht Münster hat heute den Baustopp für den Ausbau des Hafens in Köln-Godorf bestätigt. Damit hat der Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, mit der auf Antrag eines Anwohners eine Fortsetzung der Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf vorläufig untersagt worden ist. Die beigeladene Häfen und Güterverkehr Köln AG beabsichtigt, den Umschlaghafen Köln-Godorf um ein weiteres Hafenbecken mit vier Anlegestellen, ein Container- und Schütt-Stückgut-Terminal sowie weiteren als Hafeninfrastruktur bezeichneten Einrichtungen zum Umschlag und zur Zwischenlagerung von Gütern einschließlich Abfällen und bestimmten Gefahrgütern zu erweitern. Dieses Vorhaben ließ die Bezirksregierung Köln durch einen auf eine wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage gestützten Planfeststellungsbeschluss zu. Dagegen hat der Anwohner geklagt und zugleich beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht Köln gab in erster Instanz sowohl der Klage (Hauptsacheverfahren) wie auch dem Antrag (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) statt. In dem letztgenannten Verfahren hatten sowohl die Bezirksregierung Köln wie auch die Beigeladene Beschwerde eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem heutigen Beschluss zurückgewiesen hat.

Planfeststellungs-Beschluss ist rechtswidrig
Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln, mit dem nicht nur der Ausbau des Hafenbeckens, sondern auch die Einrichtungen für den gesamten sog. trimodalen Umschlag zwischen Schiff, Eisenbahn und Lastkraftwagen zugelassen worden sind, sei rechtswidrig. Der Bezirksregierung Köln fehle es für die vorgenommene umfassende planfeststellungsrechtliche Zulassung des Vorhabens an der sachlichen Zuständigkeit. Das Vorhaben könne nicht allein durch einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassen werden. Der mögliche Regelungsgegenstand eines derartigen Beschlusses sei beschränkt auf Fragen des Gewässerausbaus und im unmittelbaren Zusammenhang damit stehende Maßnahmen. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss regele jedoch darüber hinaus in weiten Teilen auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche und baurechtliche Fragen, für die eigenständige Zulassungsentscheidungen, etwa ein Bebauungsplan der Stadt Köln, erforderlich seien. Für eine umfassende Entscheidung dieser Fragen durch einen Planfeststellungsbeschluss sei die Bezirksregierung Köln sachlich nicht zuständig.

Aufgrund des Beschlusses dürfen die bereits begonnenen Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht fortgeführt werden. Wann eine Entscheidung in dem bereits beim Oberverwaltungsgericht in der Berufung anhängigen Hauptsacheverfahren ergehen wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktualisiert um 17:20 Uhr
IHK Köln enttäuscht
"Das ablehnende Urteil des Obeverwaltungsgerichtes Münster beruht zwar nur auf verfahrenstechnischen Gründen, trotzdem führt es zu einer empfindlichen Verzögerung des dringend notwendigen Ausbaus des Godorfer Hafens", zeigte sich Dr. Herbert Ferger, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Köln, enttäuscht. Das Obeverwaltungsgericht Münster (OVG) zeige aber auch auf, auf welche Weise jetzt vorgegangen werden müsse. "Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG muss jetzt die Konsequenzen ziehen und die einzelnen Verfahren zügig angehen, denn der Ausbau des Hafens in Godorf ist nach wie vor unverzichtbarer Bestandteil zur Weiterentwicklung der Logistikregion Köln", betont Ferger. Das Gericht habe nämlich nur die formaljuristische Position des Verwaltunsgerichtes Köln bestätigt, inhaltlich aber nichts über die Notwendigkeit des Ausbaus gesagt. "Allerdings zeigt sich an diesem wie auch an anderen Projekten, etwa dem Kraftwerksbau in Datteln, dass es aufgrund des komplexen Planungs- und Baurechts in Deutschland nahezu unmöglich wird, Großprojekte verlässlich zu planen und umzusetzen", so Ferger weiter. Er ergänzte, dass solche Urteile möglicherweise eine abschreckende Wirkung auf Investoren aus dem Ausland haben könnten.

Kölner Grüne begrüßen Urteil
Kölner Landtagsabgeordnete Arndt Klocke, Verkehrspolitischer Sprecher und stellv. Fraktionsvorsitzender der Grünen: "Mit dem Beschluss hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, mit der auf Antrag eines Anwohners eine Fortsetzung der Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf vorläufig untersagt worden ist. Wir Grüne begrüßen diese Entscheidung nachdrücklich. Seit langem fordern wir den sofortigen Stopp des Bau-Projektes. Der Ausbau des Godorfer Hafens ist auf Grund vorhandener zusätzlicher Kapazitäten im Bereich des Niehler Hafens und weiterer Logistik-Orte in Köln, wie dem Güter-Umschlagbahnhof Eifeltor, überflüssig. Der schwere Eingriff in die ökologisch schützenswerte Sürther Aue ist nicht zu rechtfertigen. Aufgrund des Beschlusses des 20. Senats dürfen die bereits begonnenen Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht fortgeführt werden. Die Stadt Köln ist gut beraten, die Zeit bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu nutzen, um die vorhandenen Alternativen auf den Weg zu bringen und den Weg für den Erhalt der wertvollen Auenlandschaft freizumachen.“

„Die OVG-Entscheidung ist nachvollziehbar und konsequent. Faktisch ist damit dieses Projekt tot. Denn aufgrund des OVG-Beschlusses darf der Hafenausbau bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht fortgeführt werden. Wann in dem bereits beim OVG in der Berufung anhängigen Hauptsacheverfahren entschieden wird, ist aber überhaupt nicht absehbar. Eine Weiterverfolgung des Projekts wäre eine Vergeudung öffentlicher Mittel! Eine Indianerweisheit sagt: ‚Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!’“, erklärte Jörg Frank, stellv. Vorsitzender der Grünen im Köln Rat. „Die Befürworter im Kölner Rat und die HGK AG täten nun gut daran, sich auf eine zukunftsorientierte Strategie zu orientieren. Erstes Ziel muss die Optimierung des Niehler Hafens für den wasserseitigen Containerumschlag sein. Ein weiteres Ziel muss die Forcierung der regionalen Logistik-Kooperation entlang der Rheinschiene von Bonn bis zum Neuss sein“, so Frank weiter.

Dezernent Streitberger: „Wir müssen das Urteil respektieren“
Der Beigeordnete für Bauen und Planen der Stadt Köln, Bernd Streitberger, will sich kurzfristig mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zusammenzusetzen. Mit deren Vertretern will er beraten, wie der Ausbau des Godorfer Hafens trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster durchgeführt werden kann. „Die Stadt Köln muss die Entscheidung des OVG akzeptieren und respektieren. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ein Verfahren allein nach Wasserrecht offensichtlich nicht ausreicht. Das ändert aber nichts daran, dass wir das Projekt ‚Ausbau des Godorfer Hafens’ für die Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit Kölns nach wie vor für notwendig erachten.“

Martin Klein, Vorsitzender der Freien Wähler Köln: "Das Oberverwaltungsgericht entlarvt einmal mehr den Klüngel des Rates der Stadt Köln und der Bezirksregierung, die sich in unheiliger Allianz und unter Missachtung geltenden Rechts über den Willen der Bürger hinwegsetzten und den Ausbau des Godorfer Hafen durchdrücken wollten. Wer den Bürgerwillen, dokumentiert in vielen tausend Unterschriften, derart mit Füßen tritt, hat ein solche Abfuhr mehr als verdient."

Winrich Granitzka, Fraktionsvorsitzender der CDU Köln: „Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hat bereits verlautbaren lassen, dass sie am Ziel des Hafenausbaus festhält und die Wirtschaftlichkeit des Projektes auch infolge weiterer Verzögerungen nicht gefährdet sieht. Für die CDU-Fraktion gibt es daher keinen Grund, die Umsetzung der Ausbaupläne in Frage zu stellen. Es geht letztlich um die Entwicklung des Wirtschafts- und Logistikstandortes Köln. […] Der Hafenausbau ist und bleibt eine Chance für Köln. Es muss nun darum gehen, gemeinsam mit Politik, Verwaltung und den Vertretern der HGK Lösungsansätze für einen erfolgreichen Abschluss der Planungen zu finden. Die Kritik des Gerichts ist dabei selbstverständlich aufzugreifen und zu berücksichtigen. Die für den Ausbau erforderlichen Entscheidungen in wasser-, eisenbahn-, straßen-, immissionsschutz- und baurechtlichen Fragen sind schnellstmöglich zu klären. Es geht darum, nunmehr Planungssicherheit für das große Logistikprojekt im Kölner Süden zu schaffen und aus den Fehlern für zukünftige Planungen zu lernen.“

Marco Petrikat, ein Aktivist von der Mahnwache an der Sürther Aue begrüsst das Urteil:
"Seit über 20 Jahren gibt es Bedenken gegen den Ausbau des Godorfer Hafens Jahren und seit fast 4 Jahren richtig organisierten Widerstand. Und diese Bedenken zogen sich schon immer nicht nur durch BI- oder Grüne Kreise sondern auch die FDP ist mit dabei und auch grosse Teile der Kölner CDU und der SPD. Das Urteil bestätigt unseren geleisteten Widerstand bis zum zivilen Ungehorsam, die Bagger Anfang 2009 zu blockieren, die hier schon im letzten Frühling die Bäume samt Wurzeln aus dem Erdreich rissen. Die HGK als städtische Gesellschaft im Eigentum der Kölner Bürger wollte hier trotz über 30.000 Unterschriften 2009 Fakten schaffen und die 3m dicke Kiesdecke, die das Trocken-Biotop bildet, abtragen und verkaufen. Und dann 60 Mio Euro für den Bau ausgeben. Die Flora hat sich hier schon gewaltig erholt und bewiesen, dass es lieber wieder ein kleines Biotop und Naherholungsgebiet für Kölner Bürger sein will. Nur um die Fauna tats mir leid, wenn ich an die zig von den Baggern bei lebendigem Leibe in ihrem Bau zerquetschten Karnickel denke. Da das Urteil des  Oberverwaltungsgerichts aber leider nur ein nicht zu unterschätzender Etappensieg ist, werden wir auch weiterhin Widerstand leisten, bis endlich im Kölner Stadtrat faktisch das Ende der Planung beschlossen wird und das Biotop von der zuständigen Landschaftsbehörde wieder unter Naturschutz gestellt wird. Die Urteilsbegründung gibt klar zu verstehen, dass die Planung bei der Stadt verortet sein muss und nicht beim Regierungs-Präsidenten. Da für eine solche Planung aber wieder, wie vor einigen Jahren von dem Regierungspräsidenten, Zigtausend Euro ausgegeben werden muss (und für den Bau des Hafens dann nochmal 60 Mio), anhand unserer mehr, als prekären Lage des Stadtsäckels, hoffe ich, dass sich unsere desolate Stadtverwaltung mal endlich aufs wesentliche besinnt. Es kann nicht angehen, dass für son nen Planungs-Unfug Geld ausgegeben wird und gleichzeitig im Kinder-, Jugend- und Kultur-Etat die Gelder massiv gekürzt werden. Und da unsere Städtische Finanzplanung ja kürzlich gottlob von der undurchsichtigen Kameralistik auf das relativ transparente NKF umgestellt hat, ist eine undurchsichtige
Hintenrum-Planung durch die Stadtverwaltung nicht mehr zu befürchten. Mein Fazit: manchmal lohnt es sich bei -15°C in einem Tipi zu übernachten.  Und auch diesen Etappensieg feiern wir am Samstag den 31.07. gebührend an der Mahnwache in der Sürther Aue mit einem 24h-Fest ab 18.00 bis Sonntag 18.00 Uhr. Dazu sind natürlich alle Kölner Bürger herzlich eingeladen."

[cs]