Nach einem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung soll die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsrechts geregelt werden. Danach sollen Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Familienzuschläge zustehen wie ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Auch bei der Hinterbliebenenversorgung soll die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt werden. Die Gleichstellung soll rückwirkend zum 3. Dezember 2003 erfolgen. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem die „Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie“ der EU hätte in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Oberbürgermeister Jürgen Roters bewertet diesen Gesetzentwurf der Landesregierung als äußerst positiv: „Die Stadt Köln setzt sich seit Jahren für die volle Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen und Transgendern ein. Ich freue mich daher, dass die Landesregierung sich zu einem wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe entschlossen hat. Ich sehe häufig Paare, die im Kölner Rathaus eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie alle verbindet das Glück, eine Partnerin oder einen Partner gefunden zu haben, mit der oder dem sie auch rechtlich füreinander eintreten wollen. Auch viele lesbische Mitarbeiterinnen und schwule Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung leben inzwischen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ich finde es selbstverständlich, dass sie nun endlich gleichberechtigt behandelt werden sollen.“

In der Stadt Köln leben zurzeit laut Stadt über 3.100 Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Diese würden bisher in zahlreichen Bereichen (z.B. gesetzliche Rentenversicherung oder Beihilferecht) mit Ehegatten gleichgestellt. Im Besoldungs- und Versorgungsrecht würden sie bisher jedoch im Vergleich zu ihren verheirateten Kollegen ungleich behandelt. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der nach erster Lesung in den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation überwiesen würde, sollen Bestimmungen, die sich auf Ehegatten und deren Angehörige beziehen, nun auch auf eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und deren Angehörige angewandt werden.

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