Ballermann an den Kölner Ringen
Ausgelöst wurde das Urteil durch ein Ordnungsverfügung in Düsseldorf, das die Nutzung der Gefährte auf öffentlichen Straßen untersagte. Auch die Stadt Köln erhielt eine Viezahl an Klagen gegenüber der Bierbikes, die ein "Ballermann- Image" aufbauen, das die Anwohner nicht tollerieren. Aktuell hat nun das Oberverwaltungsgerichts  entschieden, dass der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt.


Bierbikes stehen still
Dem Urteil nach handle es sich nicht, wie vorher begründet, um eine ausschließliche Straßennutzung, sondern um eine fahrende Veranstaltungsfläche. Die Verkehrsnutzung stünde im Hintergrund, so dass die Nutzung einer Veranstaltungsfläche unter gesonderten gesetzlichen Grundlagen: Einschränkungen auf bestimmte öffentliche Straßen oder auf bestimmte Zeiten in Betracht kommen.


Nun muss die Stadt Köln prüfen und mit den Betreibern der Bierbikes aushandeln, wo und zu welchen Zeiten das Bierbike genutzt werden darf. Nach Angaben der Stadt Köln rechne man mit einer Entscheidung mit zum Frühjahr. Bis dahin warten die Gefährte vergeblich auf einen Einsatz. "Wir sind aber für Gespräche mit den Betreibern bereit. Schon morgen habe ich einen Termin mit einem Betreiber", so Robert Kilp der Stadt Köln.

Henriette Hohm für report-k/ Kölns Internetzeitung