Die Stadt Köln soll im nächsten Jahr auf eine Erhöhung der Müllgebühren verzichten und die Straßenreinigungsgebühren nur in dem unabweisbaren Maß erhöhen. Das sehen zwei Dringlichkeitsentscheidungen vor, die Oberbürgermeister Fritz Schramma am späten Nachmittag den Ratsfraktionen zugeleitet hat. Die beiden Vorschläge sind das Resultat eines Spitzengespräches unter der Leitung des Oberbürgermeisters. „Angesichts eines erwarteten Gewinns der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe sei eine Gebührenerhöhung im Abfallbereich nicht zu vertreten“, so Oberbürgermeister Schramma. Über die erhöhte Gewinnabführung in Höhe von 1,7 Millionen Euro an die Stadtwerke, die wiederum ihre Zahlung an die Stadt Köln um diesen Betrag erhöht, fließen die Abfallgewinne wieder mittelbar diesem Gebührenhaushalt zu. Damit kann eine Erhöhung der Abfallgebühren vermieden werden.

Straßenreinigungsgebühren steigen um 5,78 Prozent
Nach einhelliger Auffassung des Rechts- und Finanzdezernates ist die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren in der vorgeschlagenen Höhe von durchschnittlich 5,78 Prozent unvermeidbar. Eine Erhöhung des von der Kommune zu tragenden Allgemeinanteils in Höhe von über 25 Prozent sei nicht vertretbar und führe zu rechtlichen Problemstellungen. Seit mehr als zehn Jahren übernimmt der allgemeine Stadtetat rund ein Viertel der Gesamtkosten der Straßenreinigung. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Köln die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 7,2 Prozent gesenkt. Nach den vorliegenden Modellrechnungen bedeutet die Gebührenerhöhung eine Steigerung der Straßenreinigungsgebühr um 1,12 Euro bis 2,81 Euro pro Wohnung und Jahr, je nach Reinigungsintensität und Reinigungsumfang. Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus an einer Anliegerstraße mit zweimaliger Reinigung von Fahrbahn und Gehweg pro Woche erhöhen sich die jährlichen Gesamtgebühren von 330,80 Euro auf 343,60 Euro. Dividiert durch sechs Wohnungen ergibt sich daraus eine Erhöhung pro Wohnung von 2,13 Euro pro Jahr.

 
OB hat schon unterschrieben

Oberbürgermeister Fritz Schramma hat beide Dringlichkeitsentscheidungen unterschrieben und dem Rat zur erforderlichen Zweitunterschrift zugeleitet. Die Dringlichkeitsentscheidungen wurden notwendig, nachdem der Oberbürgermeister in der letzten Ratssitzung die bereits vor Monaten erarbeiteten Verwaltungs-Vorlagen zurückgezogen hatte. Angesichts der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung sollten in Gesprächen mit den Abfallwirtschaftsbetrieben und den Verwaltungs-Dezernaten noch einmal alle Einsparungsmöglichkeiten ausgelotet werden.

[cs; Quelle: Stadt Köln]