Was dies im Einzelnen bedeutet, macht der Katalog der Ministerin klar:
• Demnach wird, wenn die Tat sich auf eine geringe Menge zum Eigenverbrauch bezieht, die Obergrenze, bis zu der die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung
absehen kann (Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz), für Haschisch und Marihuana von 10 auf nur noch 6 Gramm abgesenkt.

• Eine Eigenbedarfsgrenze für so genannte harte Drogen, also vor allem Heroin, Kokain und Amphetamin (bislang 0,5 Gramm), wird es nicht mehr geben. Ein
Absehen von der Strafverfolgung nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz kommt hier künftig nur noch in Ausnahmefällen in Frage.

• Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte Heranwachsende sollen demnächst nur noch unter Auflagen und nicht mehr – wie bislang – folgenlos eingestellt werden können. Denkbare Auflagen sind regelmäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden.

"Diese Vorgabe im Jugendrecht ist bundesweit einmalig", betonte die Ministerin. "Sie ist Teil meines Gesamtkonzepts zur nachhaltigen Bekämpfung der Jugendkriminalität, zu dem das Projekt ‚Gelbe Karte‘, die Intensivtäterprojekte und die beabsichtigte Neuregelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen gehören."

Die Ministerin unterstrich: "Es ist wichtig, ein deutliches Zeichen gegen den Trend zu unbekümmertem Cannabis-Gebrauch zu setzen und Fehlentwicklungen der
Vergangenheit zu korrigieren. Wir dürfen jungen Menschen nicht signalisieren: ‚Ein bisschen Haschisch ist ja nicht so schlimm‘." "Große Sorge bereiten mir vor allem das stetig sinkende Einstiegsalter und die zunehmende Probierbereitschaft bei Jugendlichen", so die Ministerin weiter. "Auch in Schulen ist ein verstärkter Drogenmissbrauch und -handel zu beobachten. Hier müssen wir ein deutliches Zeichen gegen eine Verharmlosung vor allem auch der so genannten weichen Drogen setzen." Gerade junge Konsumenten trügen oftmals gesundheitliche Langzeitschäden davon. Dazu gehören Realitätsverlust, Angstzustände, Wahnvorstellungen und extreme Persönlichkeitsveränderungen. "Die jungen Leute verbauen sich leichtfertig ihre Zukunft. Für die Betroffenen und ihre Eltern ist damit vielfach ein langer Leidensweg verbunden. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten", betonte die Ministerin.

Besonders wichtig im Zuge eines Gesamtkonzepts sei der Kampf gegen den Drogenmissbrauch in den Haftanstalten. "Dass man auch in Gefängnissen an Drogen kommt, kann und will ich nicht tatenlos hinnehmen", so die Ministerin weiter. "Deshalb habe ich zusätzlich zu allen anderen bereits praktizierten vorbeugenden und repressiven Maßnahmen angeordnet, dass in einer Haftanstalt unseres Landes ein Detektorrahmen erprobt wird. Diese Vorrichtung soll dazu beitragen, bei den Gefangenen verdächtige Substanzen entdecken zu können." Dieses Gerät sauge die beim Durchschreiten des Rahmens am Körper vorbei streichende Luft ab, analysiere sie und suche dabei nach Spuren von Rauschgiften.

[ag; Quelle: Landesregierung NRW; Foto: pixelio.de]