Irisches Schweinefleisch: 350 Tonnen in NRW sichergestellt
Seit September 2008 sind insgesamt 2.830 Tonnen Schweinefleisch in Form von Sauenhälften aus Irland nach Nordrhein-Westfalen importiert worden. Dies ergab die Auswertung der Importlisten, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführt hat. Soweit bei den betroffenen Betrieben im Land noch vorhanden, wurde die Importware sichergestellt. Ein Großteil der Ware ist nach der Zerlegung an Firmen im gesamten Bundesgebiet gegangen. Der Schwerpunkt der Weiterverarbeitung liegt bei Firmen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Ein kleiner Teil der zerlegten Ware ist nach Österreich, den Niederlanden und Belgien exportiert worden. Das LANUV hat deshalb zur Information dieser EU-Mitgliedstaaten gestern Abend eine Schnellwarnmeldung in das europäische Meldenetz abgesetzt. Derzeit wird von staatlicher Seite weiter recherchiert, zu welchen Produkten die zerlegte Fleischware bundesweit verarbeitet wurde. Die zerlegte Ware ist eine Mischung aus Schweinefleisch aus Irland und Fleisch anderer Herkunft. Über die Veterinärämter der Kreise und Kreisfreien Städte wurden in Nordrhein-Westfalen bisher 350 Tonnen irischen Schweinefleisches in Betrieben sichergestellt. Diese Ware kommt nicht in den Handel.


Minister Karl-Josef Laumann: „Arbeitshilfe gibt mehr Rechtssicherheit für Hilfebedürftige“
Die Miet- und Heizkosten sind ein wichtiger Teil der SGB II-Leistungen für Arbeitsuchende.  Die korrekte Gewährung dieser Leistungen ist deshalb von großer Bedeutung. „Leider zeigt sich in der Praxis, dass zum Teil noch erhebliche Probleme bei der täglichen Umsetzung der einschlägigen Vorschriften bestehen, z.B. bei der Angemessenheit der Wohnung und der Heiz- und Stromkosten, bei der Notwendigkeit von Umzügen sowie bei der Warmwasserbereitung“, sagte heute Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Zu all diesen Fragen gibt es eine Vielzahl von Beschwerden und Widersprüche bis hin zu Klagen vor den Sozialgerichten. „Viel zu häufig kommen Hilfebedürftige erst vor Gericht zu ihrem Recht“, betonte Laumann. Um für Hilfebedürftige eine größere Rechtssicherheit zu erreichen, ist in den letzten Monaten in  intensiver Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit und nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium eine umfangreiche Arbeitshilfe erarbeitet worden, die ab sofort zur Verfügung steht.

Die Arbeitshilfe bietet Lösungen zu nahezu allen Problemen im Zusammenhang mit den Unterkunftskosten, z.B. zur Angemessenheit einer Wohnung: Wohnt ein alleinstehender Hilfebedürftiger in einem Ort, in dem derzeit eine ortsübliche Miete von 5,55 Euro pro Quadratmeter besteht, sind Kosten für die Unterkunft in diesem Fall bis zu 249,75 Euro (45 m²  x 5,55 Euro) angemessen. Bewohnt der Hilfebedürftige aber eine Wohnung mit einer Größe von 40 m², dürfte die Miete bis zu 6,24 Euro je Quadratmeter betragen. Die Person könnte aber auch eine 50 m² große Wohnung wählen, dann aber nur für maximal 5 Euro pro Quadratmeter. „An diesen Beispielen zeigt sich, dass die korrekte Gewährung nicht immer einfach zu durchschauen ist“, betonte Laumann.

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